Teilzeit Job einmalig unter 538 Euro?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend - bei Arbeitsaufnahme während eines laufenden Monats wird zur Abrechnung die "Tageslohnsteuertabelle" herangezogen und in dem Monat nicht auf Minijobbasis abgerechnet .... auch wenn in dem Monat das Einkommen weniger als 538 Euro beträgt.

Ansonsten wird bei einem Vertrag auf Werkstudentenbasis nur der Beitrag zur Rentenversicherung einbehalten.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Wenn die Tätigkeit z. B. am 16. eines Monatdsaufgenommen wird udn 500,- brutto bringt, dann wird es wie ein 1.000,- Euro Gehalabgerect hnet, aber natürlich die Beträge halbert. Also kein 538,- Euro Job.

Um da genau zu errechnen, bäuchte man alle Daten. Also genaues Einstiegsdatum.

Der Job ist trotzdem in der Gleitzone udn wenn Du Student bist und dem Arbeitgeber die immatrikulationsbescheinigung und den Krankenversicherungsnachweis einreichst, wird nur Rentenversicherungsbeitrag abgezogen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung