Teilzeit und Midijob?

1 Antwort

Beim zuerst aufgenommenen Job wirst Du in LStKl. IV ( ersatzweise V ... je nach der von Euch gewählten Lohnsteuerkombination als Paar ) eingestuft ...... in einem weiteren Teilzeitjob in LStKl. VI.

https://brutto-netto-rechner.info/

Eine Berechnung via Gleitzonenrechner kann dann nicht stattfinden.