Wie viel wird mir vom Gehalt abgezogen, wenn meine Eltern Bürgergeld beziehen und ich beispielsweise Teilzeit arbeiten gehe?

1 Antwort

Sobald Du selbst eine Tätigkeit ausübst, kommt es letztendlich auf die Höhe des Einkommens an, ob es für Dich günstiger ist, in der BG zu verbleiben oder ob Du folgend mit Deinem Vater und Deiner Schwester ein Hausgemeinschaft bildest - bedeutet - jeder Teil wirtschaftet für sich getrennt.

Letzteres - Du müsstest Dich zu einem Drittel an den Kosten Eurer Unterkunft sowie zusätzlicher Kosten wie Strom / Internet / Versicherungen beteiligen. Auch an den Kosten der jährlichen Betriebsabrechnungen.

Zusätzlich müstest Du Dich beim ARD / ZDF Rundfunkbeitrag anmelden, denn diese Kosten müssten dann komplett von Dir übernommen werden - wären dann 18,36 Euro pro Monat. Und glaube bitte nicht, dass Du Dich daran vorbeimogeln kannst - denn letztendlich kann der Beitragsservice Beiträge über "mehr" als 3 Jahre rückwirkend einfordern ( siehe die regulären Verjährungsfristen ).

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/freibetragsrechner.html

Von Deinem Gehalt wird seitens des JC's nichts abgezogen - jedoch verringern sich die Leistungen an Deinen Vater.