Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld
Mitarbeiteraktien/Lohnsteuer

Guten Tag liebes Forum,

ich bin mir nicht sicher ob meine letzte Lohnabrechnung korrekt ist und hoffe hier auf Hilfe, bzw. Tipps.

Folgende Sachlage:

Ich habe Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers erworben. 400 Aktien zu ca. 28 Euro bei Zeichnung +107 Gratisaktien, jetzt ca 30 Euro(Geldwerter Vorteil) . Die fäligen ca. 10800 Euro kann ich in drei Raten zu ca 3600 Euro mit meinem Gehalt verrechnen lassen.

Mit folgender Lohnabrechnung habe ich gerechnet:

Lohn = 4561Euro +

Geldwerter Vorteil = 400 * 30 - 28/3 = 266Euro

Gesamtbrutto = 4827Euro

Netto ca. 2700Euro (ungefähr wie immer) - 3600 Euro (Aktienkauf) = ca. 900 Fordeung

Meine tatsächliche Lohnabrechnung:

Lohn = 4561Euro +

Sachbezug Aktien = 3687Euro

Gesamtbrutto= 4561Euro Steuerbrutto = 8248Euro

Daraus ergeben sich,

Lohnsteuer = 2100Euro, Soli = 110Euro, Rentenversicherung = 810Euro, Arbeitslosenversicherung = 124Euro

Netto = 1395Euro - 3600(Aktienkauf) = ca. 2200Euro Forderung

Nun meine eigentliche Frage:

Ist es richtig das der Kaufpreis der Mitarbeiteraktien meinem Brutto angerechnet wird, und mein Nettolohn vermutlich dadurch extrem vom "normalen" abweicht, bzw. wo liegt mein Rechenfehler bei der erwarteten Lohnabrechnung?

Ich hoffe meine Angabe reichen zur Beantwortung der Frage aus.

Für den Fall dases erheblich ist, ich habe Steuerklasse 1 mit einem eingetragenem Freibetrag von jährlich 7000Euro(unterstüzungBedürftiger)

Gruß ein Ratsuchender

Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil