Mein Arbeitgeber tauscht demnächst die EDV Anlage kompett aus, und die alten Geräte möchte er gern bei Interesse billig abverkaufen an die Mitarbeiter. Er ist nur noch am zögern, weil er nicht weiß, ob dadurch Steuerpflicht entsteht, wegen geldwertem Vorteil. Wäre das denn so?
Arbeitgeber tauscht EDV Anlage aus, alten Computer verbilligt kaufen, ist das geldwerter Vorteil?
Steuern,
Verkauf,
Geldwerter Vorteil