Elterngeld und Firmenwagen ?
Wollte mal wissen wie das ist mit dem Elterngeld, wenn ich jetzt schwanger werde, da ich einen Firmenwagen besitze ist mein Netto, aufgrund der Vwersteuerung des geldwerten Vorteils geringer als ohne, sollte ich in Elternzeit gehen habe ich keinen Firmenwagen mehr, Wovon muss ich jetzt 67% nehmen von Überweisungsbetrag ?
Noch was anderes, da ich seit ca. 3 Jahren lediglich 50% arbeite 20 Std. die Woche, ich bin seitdem schwerbehindert , dann steht mir kein Elterngeld zu, wenn ich weiter arbeite, oder ?
Danke für die Antworten
1 Antwort
Dein Nettogehalt ist dass bevor der Wagen wieder abgezogen wird. Also nicht der Auzahlungsbetrag. In den mir zur Verfügung stehenden Dokumenten habe ich das Problem aber nicht behandelt gefunden.
Vom Sinn nach her Netto, nicht Auszahlungsbetrag.