Dauermietwagen, Geldwerter Vorteil & Wechsel zum Firmenwagen
Hallo,
ich hatte im Juni einen Job inkl.Firmenwagen begonnen wo ich die ersten Monate einen Mietwagen hatte der zu seinem Bruttolistenpreis auch mir direkt als geldwerter Vorteil so versteuert wurde, dass ich das geringere Gehalt auf dem Konto hatte.
Außerdem musste, nachdem mein neues Fahrzeug kam der Wechsel zwingend zum 1. eines Monats stattfinden da ich sonst Mietwagen für den gesamten Monat UND den neuen eigenen Wagen hätte versteuern müsse, also diesen Monat doppelt.
Nun habe ich erneut kurzfristig gewechselt, wieder erst Mietwagen und später kommt der eigene und nun im ersten Monat habe ich volles Gehalt bekommen, ohne Geldwerten Vorteil quasi.
Habe ich da nur Glück? Muss ich der Firma das sagen oder müsste ich das selber bei der Steuererklärung angeben? Was passiert wenn ich nichts tue? Hätte ich den anderen Job mit gleicher Situation nicht schon vorher gehabt hätte ich sogar gedacht das ein gestellter Mietwagen nicht versteuert werden muss (Was natürlich quatsch wäre)....
ist es richtig das ein Wechsel nur zum neuen Monat geht und nicht Mitte des Monats? Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen...
2 Antworten
Wer ins Gesetz schaut kann es eindeutig nachlesen: In Paragraph 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 wird das betriebliche Fahrzeug definiert. Es handelt sich demnach um ein Fahrzeug was zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
Zu den Einnahmen gehört gem. Paragraph 8 Absatz 2 i.V.m. Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 (man stelle fest es wird auch hier auf den 6(1)Nr. 4 Satz 2 explizit verwiesen!) die Nutzung eben dieses Fahrzeuges.
Wenn es sich nun um einen Mietwagen handelt kann gem. Paragraph 15 Absatz 4 Satz 1 UStG z.B. nur die Hälfte der Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Somit ist dokumentiert dass der Mietwagen nur mit 50 % für das Unternehmen (und eben nicht mehr als 50% wie Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 4 voraussetzt) betrieblich genutzt wird.
Ergo: Es fällt keine Versteuerung an - auch wenn manch einer hier das anders sieht. Gesetzestextlektüre schützt eben vor Gedankenarbeit...
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Wenn Du einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen bekommst, musst Du den Geldwerten Vorteil versteuern.
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Dies erfolgt nach der 1 % Regelung, 1 % vom Bruttolistenpreis des Wagens.
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Dabei ist es egal, ob es ein Dauermietwagen, ein Leasingfahrzeug, ein gekauftes Fahrzeug ist, oder ob es dem Unternehmer geschenkt wurde.
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DEr WEchsel kann auch im Monat erfolgen. Man kann ja den Geldwerten Vorteil Tageweise berechnen.