Firmenwagen Eigenanteil als Nettogehaltsverzicht
Hallo zusammen, Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen mit full service leasing inkl. Tankkarte auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Zu versteuern ist das Ganze laut Vertrag nach der 1% Methode.
Weiterhin ist im Vertrag ein Nettogehaltsverzicht von 200 Euro für den Firmenwagen gefordert. Wenn ich das Ganze Prozedere richtig verstanden hab, kann ich vom Geldwerten Vorteil (z.B. 500 Euro) den Eigenanteil wieder abziehen. D.h. in diesem Fall etwa 400 Euro Brutto. Dann würde ich also neben den 200 Euro Netto Abzug nochmal 100 Euro als Geldwerten Vorteil versteuern müssen. Ist dies soweit korrekt, oder gibt es bei einer Netto Eigenbeteiligung noch weitere Punkte zu beachten?
1 Antwort
Ich glaube, Du hast zwei Irrtümer in Deiner Rechnung.
einen zum Vertrag und einen im Steuerrecht.
Fangen wir mit dem im Steuerrecht an, wenn Dein Brutto 3.000,- ist und der Betrag für den Wagen 400,- wäre, wie Du schriebst, würden 3.400,- versteuert und versichert und dann vom Netto die 400,- wieder abgezogen..
Das ist normal. Wenn lt. Vertrag weitere 200,- netto für das Auto abgezogen werden, würden die wieder vom Netto abgehen.
Mache Deinem Arbeitgeber lieber den Vorschlag aus den 200,- Nettoabzug, einen 200,- Euro bruttoabzug zu machen.
Dann wäre die Rechnung:
3.000,- - 200,- abzug für das Auto. + 400,- Euro geldwerter Vorteil dann lohnabrechnung, dann die 400,- wieder abziehen.
Vprteil, Dein Arbeitgeber spart die Arbeitgeberanteile und Du die Arbeitnehmeranteile auf die 200,- Euro.
Macht für Dich ca. 100,- Euro netto mehr.
Also ich komme mit dem:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
nach Abzug der 500,- beim geldwerten Vorteil auf 1656,- Netto wo dann die 200,- runter gingen.
Was Ich an Deiner Berechnung nicht verstehe, wie Du mit 200,-Abzug plötzlich auf 400,- Abzug kommst.
Wenn statt die 200,- vom netto abzuziehen, diese vom Brutto abgezogen würden, also 2.800,- Gehalt statt 3.000,-, dann wäre doch der Zweck erreicht und Du hättest 1.557,- netto.
Vielen Dank für die Antwort!
Um das Beispiel noch einmal zusammen zu fassen:
Bruttogehalt: 3.000 Euro
Brutto Neupreis Firmenwagen: 50.000 Euro
1% Versteuerung => 500 Euro Geldwerter Vorteil => +500 Brutto monatlich
=> zu versteuerndes Bruttogehalt 3.500 Euro
Nun würden ca. 1.750 Euro Netto übrig bleiben, hiervon werden wieder 500 abgezogen
=> 1.250 Euro Netto
Wenn im Arbeitsvertrag nun steht, dass zusätzlich 200 Euro Nettogehaltsverzicht geleistet werden müssen, würde dies bedeuten, dass 1.050 Euro Netto übrig bleiben.
Meine Hoffnung wäre gewesen, dass die 200 Euro Nettogehaltsverzicht auf den Geldwerten Vorteil (500 Euro Brutto) angerechnet werden können. D.h. 200 Euro Netto wären ca. 400 Euro Brutto, die ich dann vom Geldwerten Vorteil Abziehen könnte.
Würde dann bedeuten:
Bruttogehalt: 3.000 Euro
Brutto Neupreis Firmenwagen: 50.000 Euro
1% Versteuerung => 500 Euro Geldwerter Vorteil => +500 Brutto monatlich
200 Euro Nettogehaltsverzicht für den Firmenwagen = 400 Euro Bruttogehaltsverzicht
=> Geldwerter Vorteil für den Firmenwagen = 500 - 400 = 100 Brutto Monatlich
=> zu versteuerndes Bruttogehalt 3.100 Euro
Nun würden ca. 1.550 Euro Netto übrig bleiben, hiervon werden wieder 100 abgezogen
=> 1.450 Euro Netto - 200 Euro Gehaltsverzicht = 1.250 Euro Netto
Hiermit wären 200 Euro Netto mehr übrig als in der ersten Rechnung.
Ich habe z.B. auf http://www.spesen-ratgeber.de/firmenwagen-versteuern-eigenanteil/ nachgelesen, dass man den Geldwerten Vorteil in dieser Form abziehen kann - allerdings ist der Gehaltsverzicht in allen Rechenbeispielen immer Brutto und nicht wie in meinem Vertragsbeispiel Netto. Daher meine Frage, ob der Nettogehaltsverzicht einfach so (wie in obiger Rechnung) als Bruttowert auf den Geldwerten Vorteil angerechnet werden kann.
Ich werde hier natürlich auch nochmal beim Arbeitgeber nachfragen und ggfs. den Vorschlag machen, 400 Euro Bruttogehaltsverzicht im Vertrag zu vereinbaren. Allerdings käme es mir komisch vor, wenn nicht auch der Nettoverzicht voll angerechnet werden kann.