Wohnte 1993 in einem Haus meines Bruders mit einem Vorkaufsrecht. Ohne die Entscheidung, neu zu bauen, würde dieses schriftlich vereinbarte Vorkaufsrecht auch umgesetzt worden sein. Nach dem Neubau 1994 ist 2010 die Ehe gescheitert. Hat in der Zugewinnberechnung das Vorkaufsrecht auch einen Geldwert im Anfangsvermögen?