Kann ich beim Dienstwagen einen Zweitwohnsitz als Berechnungsgrundlage für Strecke zum Arbeitsplatz angeben und trotzdem täglich nach Hause fahren?
Hallo Zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Dienstwagen inkl. Privatnutzung (ohne Fahrtenbuch) und wohne ca. 100 km vom Arbeitsplatz entfernt. Ich könnte jedoch einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern anmelden, die nur ca. 15 km von meinem Arbeitsplatz entfernt wohnen.
Kann ich für die 0,03%-Regel den Zweitwohnsitz angeben und trotzdem täglich nach Hause fahren? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem FA das auffällt?
Vielen Dank für die Antworten!
Liebe/r HansWurst90,
bitte achte darauf, dass es nicht erlaubt ist, auf finanzfrage.net illegale Inhalte zu veröffentlichen. Dazu gehört auch eine Frage nach illegalen Handlungen. Bitte wirf hierzu nochmal einen Blick in unsere Richtlinien (www.finanzfrage.net/policy) und halte dich an diese.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
3 Antworten
Kann ich einen gefak(t)en Zweitwohnsitz anmelden?
Ja, Du kannst. Und wenn die merken, dass da gefakt wurde? Besonders "schön", wenn man nach Leistung der Strafen noch für Jahre ein Fahrtenbuch schreiben darf.
Guck auch mal in die Forumsrichtlinien und nach substantiellen Aussagen in diesem Link und die dort benachbarten:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home
Ich denke schon, dass das Elternhaus hin und wieder als Schlafplatz dienen wird. Jedoch werde ich nicht nur einmal die Woche nach Hause fahren. Das macht dann wohl keinen Unterschied, oder?
Liebe/r HansWurst90,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support