Kann ich beim Dienstwagen einen Zweitwohnsitz als Berechnungsgrundlage für Strecke zum Arbeitsplatz angeben und trotzdem täglich nach Hause fahren?

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Ria vom finanzfrage.net-Support

3 Antworten

Ich denke schon, dass das Elternhaus hin und wieder als Schlafplatz dienen wird. Jedoch werde ich nicht nur einmal die Woche nach Hause fahren. Das macht dann wohl keinen Unterschied, oder?


finanzfrageTeam  11.08.2015, 00:24

Liebe/r HansWurst90,

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Ria vom finanzfrage.net-Support