Bist du denn überhaupt der "gesetzliche" Erbe?
Verwandte des zweiten Stammes sind die Eltern, Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen,
Eigentlich müßte dann die Mutter ebenfalls Erbin sein!
Bist du denn überhaupt der "gesetzliche" Erbe?
Verwandte des zweiten Stammes sind die Eltern, Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen,
Eigentlich müßte dann die Mutter ebenfalls Erbin sein!
Ich glaube, die Angst ist berechtigt!
Soweit mir bekannt ist, hast du 10 Jahre lang Anspruch auf den Pflichtteil der von der Schenkung, ebenso der Bruder.
Ich kann dir dazu nur sagen:
meine Pension 1765 brutto
meine Rente 359
Rente Ehefrau 396
Einkommensteuerpflichtig in Lohnsteuerklasse 3
Lohnsteuerzahlung 2014 = 0,01 € :-(
Lohnsteuerzahlung 2015 = 0,00 € :-)
Ein wenig zum Absetzen war dabei schon darin!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendung-Konto-bei-Rentennachzahlung--f282153.html
Wieso ist dir ein Schaden entstanden?
Handelt es sich um ein Geschenk, einen gewerblichen Verkauf oder einen Privatverkauf?
Bei einem Privatverkauf trägt der Empfänger das Risiko!
Kauf von einem privaten VerkäuferGeht der Artikel bei
einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er
beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben
auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware
geschieht also auf Ihr Risiko.
Theoretisch so lange, wie der Betrag von der Bank noch nicht weitergeleitet wurde. Praktisch geht es da um Minuten.
Dafür sind alte Staatsverträge verantwortlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)
Welcher Freibetrag?
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-30638/aerger-mit-dem-erbe-wer-sein-erbe-verschenkt-sitzt-schnell-in-der-falle-wie-lassen-sich-schenkungen-rueckgaengig-machen_aid_961759.html
Solchen guten Freunden schreibt man nicht, weil es nutzlos ist!
Rückbuchung veranlassen, für alle Beträge bei denen es noch geht!
Kontaktiere mal http://forum.computerbetrug.de/forums/allgemeines.17/
Dann geh zur Bank und kläre es da! Vermutung: Geldwäschegesetz!
Da deine Pension als Einkommen versteuert wird, gilt für diese Zuverdienste die Steuerklasse 6.
http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6/
Wenn das Ganze per Bargeldzahlung ablief, ist ein Beweis schwer.
Wurde das Geld überwiesen, sieht die Sache schon anders aus.
Das wäre ein Fall für einen Rechtsanwalt und zwar sofort, denn das Ausschlagen des Erbes ist an kurze Zeiten gebunden.
http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mieterhoehungSozialwohnung?
Stand Dez. 2014
. Mieterhöhung bei Sozialwohnungen
Ist man Mieter einer sogenannten Sozialwohnung, das heißt einer Wohnung, die preisgebunden ist, deren Vermieter sich an das Prinzip der Kostenmiete zu halten hat, weil das Mietobjekt mit Mitteln aus öffentlicher Hand gefördert wird, darf die Miete lediglich so hoch sein, dass sie die laufenden Kosten abdeckt. Die Höhe der laufenden Aufwendungen wird von amtlicher Seite in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt und erfasst.
Die Steuerklasse 2 ist ausschließlich für alleinerziehende Empfänger von Kindergeld vorbehalten.
In der Steuerklasse 2 müssen deutlich weniger Steuern gezahlt werden als z.B. in Steuerklasse 1.
Nur in der Steuerklasse 2 gibt es den Alleinerziehendenentlastungsbetrag.
Die Vergünstigungen der Steuerklasse 2 gelten nur für ein einziges bestehendes Arbeitsverhältnis.
Wer mehrere Jobs hat, kann die Vorteile der Steuerklasse 2 verlieren.
Vielleicht ist der neue Kontoinhaber eine ehrliche Haut?
Ich hatte mal so einen Fall, wo bei mir eine Mietzahlung von einer mir unbekannten Person gutgeschrieben wurde.
Eine Email an die Bank und die Sache war bereinigt.
Wenn du Pech hast, musst du einen Anwalt einschalten. Das Geld steht dir zu und nicht dem neuen Kontoinhaber!
Reagiert der Zahlungsempfänger nicht, bleibt Ihnen als Geschädigten nur
der Weg zum Rechtsanwalt. Schließlich hat der Unbekannte das Geld zu
Unrecht erhalten und gilt juristisch gesehen als „ungerechtfertigt
bereichert“. Der Begünstigte muss das Geld wieder herausrücken,
entschied denn auch das Oberlandesgericht Celle in einem entsprechenden
Fall (Az. 3 U 11/05).
http://www.biallo.de/konto/girokonto/falschueberweisung-geld-zurueck.php
Das Geld ist an PayPal gegangen, aber auch auf das richtige Konto?
Nur ein Zahlendreher oder eine einzige falsch interpretierte Zahl und schon ist das Geld auf einem anderen Konto gelandet.
Bei mir wurden mal Mietzahlungen gutgeschrieben, obwohl ich nichts vermietet hatte. Da war auch was falsch gelaufen. Die Bank hat das Geld sofort zurück gebucht, nach dem ich sie benachrichtigt hatte.
Ich vermute mal, dass die Rente des Witwers so hoch ist, dass die vermutlich minimale Rente der Verstorbenen sich nicht auf die Rentenhöhe auswirken würde.
Zitat: Das eigene Einkommen, also auch die eigene Rente, wird auf die
Rentenhöhe angerechnet. Es gibt allerdings Freibeträge. Die Berechnung
ist nicht ganz einfach. Eine Anrechnung kann dazu führen, dass die
Witwen- oder Witwerrente gekürzt oder bei höherem Einkommen gar nicht
gezahlt wird.
Dem Beamten wird später die Rente ausgezahlt und mit der Pension verrechnet, somit entsteht ihm kein finanzieller Schaden, eher ein kleiner Vorteil.
Es besteht keine Chance auf Auszahlung des Arbeitnehmeranteils.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Auszahlung-Rentenbeitraege---f70343.html
Da man nie weiß, was kommt, ist es sowieso Unsinn sich den Rentenspruch auszahlen zu lassen. Ich sage nur mal Austritt aus dem Beamtenverhältnis, warum auch immer.