Trockenraum, darf ich hier meinen Wäscheständer aufstellen oder einen Trockner?
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einer WEG. Der Trockenraum wird von niemandem genutzt und hat mehr als 20 qm. Dort habe ich einen Kleiderständer für schwere Wäschestücke(um die Wäscheleine zu schonen) stehen. Ausserdem lasse ich meine Putzlappen dort hängen die ich jede Woche benötige und habe einen Wäschetrockner den ich mit meinem Strom betreibe dort untergestellt.
Jetzt soll ich alles dort weg räumen, weil ich mich an dem anderen Unrat (ein altes Sofa, eine Matraze) der dort untergestellt ist gestört habe. Zudem ist der Aufruf zum wegräumen am schwarzen Brett vom Hausmeister unterschrieben nicht von der Hausverwaltung, ist dieser den Eigentümern gegenüber weisungsbefugt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
2 Antworten
Was die Weisunsbefugnis anbelangt, ist das einfach. Eigentümer können zwar über die Hausverwaltung über den Hausmeister mitbestimmen aber er ist natürlich - einerlei ob Mieter oder Eigentümer - den Bewohnern gegenüber weisungsbefungt.
In der Sache wurde es wohl akzeptiert, dass du den Trockenraum mehr als andere nützt, weil die Leute nett sind und sich ja auch nicht an dem stören, der den Raum als Abstellaum nützt.
Mit deiner Anmerkung zu den abgestellten Sachen, hat die Akzeptanz ein plötzliches Ende.
Vielen Dank für die Antwort, ich dachte halt, dass es ein Unterschied ist ob man den Trockenraum nutzt als Abstellraum für kaputte und nicht brauchbare Möbel und anderen Unrat oder ob man den Raum wirklich als Trockenraum nutzt wenn auch mit einem Trockner. Und mehr als andere nutze ich ihn ja auch wenn ich die Wäsche auf die Leine hänge, da keiner den Raum nutzt als Trockenraum. Aber egal. Dass der Müll weg ist ist jedenfalls positiv. :-)
Wenn Du Dir die Genehmigung der WEG bei der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung einholst sollte es keine Probleme geben.
Daß Mitbewohner sich auf diese Weise ihres Sperrmülls entsorgen ist hinlänglich bekannt. Daher kannst Du Dich auch nicht dagegen wehren, wenn die WEG den Beschluß fasst, den Müll auf Kosten aller Eigentümer entsorgen zu lassen. Vermieter können diese Kosten an ihre Mieter durchreichen.
Wenn die Verursacher nicht mehr festgestellt werden können und Du bei Deinem Kauf dies nicht bemängelt hast, werden die Kosten auch auf dich mit umgelegt.
Kosten: Auch wenn die Sachen schon vor meinem Einzug dort gelagert wurden?