Kann der Einkommenssteuerfreibetrag ins nächste Jahr übertragen werden?
Ich bin Student und nebenberuflich freiberuflich/selbstständig (Kleinunternehmen) tätig seit diesem Jahr. Ich werde dieses Jahr voraussichtlich bei +- 0 bzw evtl sogar mit wenigen Tausend Verlust rausgehen (so 1-2k Verlust maximal). Nächstes Jahr werde ich wahrscheinlich einen Gewinn erzielen.
Meine Verluste kann ich ja ins nächste Kalenderjahr übertragen und da mit meinen Einnahmen verrechnen. Aber theoretisch hätte ich ja auch 10347€ steuerfreies Einkommen verschenkt oder? Darf ich das auch mit ins nächste Jahr nehmen? Sprich hätte ich dann 20694€ die ich Steuerfrei erhalten könnte weil ich in einem Jahr gar nix verdient habe?
Ist es jetzt sinnvoller noch so viel wie möglich zu hustlen um doch noch mit etwas (steuerfreiem) Gewinn rauszugehen dieses Jahr oder sollte ich lieber nicht mehr so viel machen und Ausgaben tätigen damit ich möglichst viel Verlust verrechnen kann?
Komplizierte Frage aber ich brauche einen Rat.
vielleicht weiß das ja jemand und kann mir weiterhelfen.
Danke für Durchlesen und danke für hilfreiche Antworten!
3 Antworten
Nein, es gibt ihn jedes Jahr neu und er ist in die Formel zur Berechnung eingearbeitet.
Es ist nicht so etwas wie ein Verlustvortrag. Nur dort gibt es die Verrechnung zwischen Jahren.
Nein.
Warum so bescheiden?
Der Grundfreibetrag steht jedem Bürger ab Geburt zu. Da würden doch wesentlich stattlichere Summen zusammen kommen als von Dir berechnet!
Leider aber hast Du die Berechnung ohne den Wirt gemacht, nämlich den Gesetzgeber. Der Grundfreibetrag läßt sich nicht übertragen.
Ist es jetzt sinnvoller noch so viel wie möglich zu hustlen um doch noch mit etwas (steuerfreiem) Gewinn rauszugehen dieses Jahr oder sollte ich lieber nicht mehr so viel machen und Ausgaben tätigen damit ich möglichst viel Verlust verrechnen kann?