Zuviel gezahlte Kaltmiete?
Im Mietverfag steht 25% v 11.32 qm für Terasse bzw. Balkon berechnet wurden aber 50%. (5.66 qm).Die versehentlich aufgeführt wurden. Kann ich die zuviel gezahlte qm ( 2,83) zurückfordern
Habe dies erst jetzt nach Erfalt meiner 1. Nebenkostenrechnung *Einzug war am 01 01.2019) gesehen.
2 Antworten
Üblicherweise steht im Mietvertrag auch die Wohnfläche und die Kaltmiete. Wenn es durch den falschen Ansatz von 50 % der Balkon-/Terrassenfläche zu einem Rechenfehler der Gesamtfläche und Kaltmiete gekommen ist, dann würde ich mit einem nett formulierten Schreiben darauf hinweisen und die rückwirkende Korrektur seit Januar 2019 bei der übernächsten Mietzahlung ankündigen.
Eine solche Rückforderung wäre noch nicht verjährt!
Nein. Laut Rechtsprechung sind bei der Mietzahlung Abweichungen von bis zu 10% von der Gesamtwohnfläche unbeachtlich und können nicht beanstandet werden.
Bei der Nebenkostenabrechnung sieht es anders aus. Hier muss die korrekte Fläche eingesetzt werden.
Kann aber doch den Mietvertrag wohl abändern lasse , da ja 25% im Mietvertrag aufgeführt wurden u es sich um eine falsche Eintragung handelt od nicht? Bei den anderen Mieter wurde diese richtig eingesetzt
Die Frage wäre, zu welchen Zweck du diese Änderung machen lassen willst. Denn der Mietpreis ändert sich dadurch nicht, es bringt dir also keinen Nutzen. Du warst mit der Miete so einverstanden, und sei ehrlich, so wärst auch einverstanden gewesen, wenn gleich 2 qm mehr im Vertrag gestanden hätten. Du wirst keine Verringerung der Miet erreichen, auch nicht gerichtlich. Du bezahlst die Miete fix für die Wohnung, nicht pro Qm, sieh es so.
Das kommt dir nur so vor. Rechtlich verhält es sich anders. Die Fläche hat hier nur eine beschreibende Bedeutung. Die Höhe der Miete gilt für die Wohnung insgesamt so wie sie ist.
Du wirst keine Reduzierung erreichen können! Frage gern einen Anwalt, wenn du mir nicht glaubst, er wird es dir bestätigen.
Es geht hier m. E. nicht um einen Meßfehler, den der BGH bisher bis zu 10 % Abweichung von Soll- zu Istfläche nur für die Kaltmiete toleriert hat, sondern um einen Rechenfehler innerhalb der mietvertraglichen Angaben.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/bgh-urteile-mietrecht/bgh-urteil-detailansicht/article/45016-bei-betriebs-und-heizkostenabrechnungen-zaehlt-die-tatsaechliche-wohnflaeche.html
Ob solche innervertraglichen Rechenfehler korrigierbar sind oder nicht, sollte vielleicht mit dem Mieterverein vor der Kontaktaufnahme zum Vermieter diskutiert werden.