video aufnahmen als beweismittel wegen unfallflucht?
Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen. Ereigniss -Ort: REWE Parkplatz der von der Geschäftsleitung per Video überwacht wir. Der Polizei wurde das Videomaterial
als Beweismittel überlassen.Ich habe bestritten, einen Unfall verursacht zu haben.
Frage: Darf für die weiteren Ermitlungen diese Videoaufnahme verwand werden ?
5 Antworten
Ja natürlich darf das Videomaterial verwendet werden. Irgendwo auf dem Parkplatz ist sicherlich ein Hinweis auf die Videoüberwachung angebracht.
Danke für Deine Antwort.Situationsbedingt gehe ich davon aus,daß in meinem Fall das Video sogar auch einen entlastenden Einfluss auf das Geschehen haben kann.
Es war ja nichts von einer Berührung wahrzunehmen.
Ich schätze mal, dass es Schilder gibt, welche auf die Überwachung des Parkplatzes via Video verweisen.
Ich habe bestritten, einen Unfall verursacht zu haben.
und die Geschäftsleitung überlässt der Polizei ihr Videomaterial, nach dem Du möglicherweise als Täter überführbar bist.
Es gibt dort keine Hinweisschilder bzgl. Videoüberwachung !
Wenn auf diesem Privatgrundstück der Parkplatz Videoüberwacht und darauf hingewiesen wird, Du trotzdem drauf fährst, ist das Dein Einverständnis.
Und klar darf dann auch das Videomaterial verwertet werden.
Sorry, wenn Du tatsächlich abgehauen bist, das gefilmt wurde, dann bist Du dran.
Und das zu RECHT!
Mir hat auch mal jemand meine Beifahrertür platt gefahren und ist abgehauen. 3.500 Euro Schaden.
was ist, wenn dieser Hinweis fehlt ? Wenn ich etwas mitbekommen hätte,(Akustisch/Vibration, wäre ich vor Ort geblieben !!!
Wenn ich etwas mitbekommen hätte, (Geräusch-Vibration) wäre ich vor Ort geblieben.
Das nützt dir aber auch nichts, wenn du es warst kannst du nur hoffen das der Schaden nicht über 1200 € ist, das ist glaube ich die Grenze für ein mehrmonatiges Fahrverbot, Fahrerflucht wird sehr hoch bestraft.
Es kommt darauf an, wo, wie, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck diese Art der Überwachung verwendet wird. Wissen muss jeder, dass nur Bildaufnahmen im Einzelfall zulässig sind. Wenn aber eine Videoüberwachung existiert, muss darauf hingewiesen und diese entsprechend gekennzeichnet werden