Wenn du als "Bedienung" bzw. Servicekraft angestellt bist, dann fällt die Aufgabe der Toilettenreinigung NICHT in deinen Aufgabenbereich. Außer es ist vertraglich so geregelt.

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wenn du "zu viel" verdient hast über diesen zeitraum, dann musst du tatschlich nachzahlen. würde einfach mal anrufen und nachfragen, aber meistens ist es leider so, wenn die das Geld verlangen. Aber schau es dir nochmal genau an, winige haben hier ja schon hilfreiche tipps gegeben.

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Google doch einfach mal, gibt viele Seiten, die Berufe inklusive Verdienste etc. vorstellen

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Hallo,

ich habe das früher, vor ca 15 Jahren auch gemacht, da war das kein Problem, habe es auch nicht angegeben aber waren auch nochmal andere Zeiten :)

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Lass es über einen Anwalt laufen. Du hast den Beweis, dass kein Geld eingegangen ist.

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Mutter macht mich psychisch krank?

Hallo,

Vor einem Jahr haben sich meine Eltern getrennt und seit dem macht mir meine Mutter das Leben zur Hölle. Ich muss dazu sagen, dass sie vorher schon psychisch sehr labil war.

Sie gibt mir für jede Kleinigkeit die schuld und schreibt mir immer wieder Nachrichten die mir unter die Haut gehen. Der jüngste Fall war jetzt folgender:

Mein Vater hat bald Geburtstag und ich habe meiner Mutter gesagt, dass ich ihn an seinem Geburtstag besuchen möchte. (bin übrigens volljährig) Mein Vater wohnt bei seiner neuen Freundin und meine Mutter kann sie auf den Tod nicht leiden.

Ich liste mal ein paar Nachrichten von ihr auf:

"Mir tut das weh, weil ich schon deinen Vater an sie verloren habe. Sie ist eine Hexe und wird dir gut zu reden und gegen mich gehen."

"Ich habe deinem Vater gesagt, dass ich nichts dagegen habe wenn ihr euch trefft, aber nicht in ihrer Nähe... Ich werde was tun, dass sie von der Bildfläche verschwindet. Mein Leben ist eh schon kaputt ich habe nichts zu verlieren."

"Wenn du der Meinung bist zu dieser Hexe zu fahren, dann brauchst du mich ja nicht mehr."

"Du verarschst mich doch nur. Du machst doch alles damit ich blöd im Hirn werde."

"Bevor ich eingewiesen werde erschieß ich mich lieber"

"Viel Spaß mit deiner neuen Mutter."

"Ich hoffe echt, dass ich bald kaputt geh und euch nicht mehr zur Last falle."

"Das Thema Mutter Tochter hat sich hiermit erledigt."

"Tut weh wenn die eigene Tochter nichts von der Mutter wissen will."

Zudem geht sie auch gegen meinen Freund, wenn ihr die Argumente aus gehen. Zum Beispiel sagte sie mal zu ihm (in meiner Anwesentheit): Irgendwann "fällt" er mal "versehendlich" die Kellertreppe runter. Und sie machte diese Anführungszeichen mit den Fingern. Sie hat ihm das schon öfter angedroht. Zudem erzählt den Nachbarn, dass mein Freund Drogen verkaufen würde (LÜGE). Sie sagt, weil es mir in letzter Zeit nicht so gut ging wegen ihren Anschuldigungen, dass mein Freund mich schon krank machen würde, wobei sie diejenige ist. Und wenn sie gar nicht mehr weiter weis droht sie damit, meinen Freund rauszuschmeißen und ihn auf die Straße zu setzen (er wohnt seit ca 3 Monaten bei uns).

Sie heult sich auch bei meiner besten Freundin aus und textet sie zu. Sie hat ihr zum Beispiel geschrieben, dass wenn ich zu meinem Vater fahre, ich keine Mutter mehr habe und sie eher vor einen Baum fährt, als dass ich mich mit dieser Person verstehe.

Meine Frage:

Welche Maßnahmen kann ich ergreifen? So kann das nicht weitergehen.

Das war nur ein Beispiel von vielen. Ich tu mir das nun schon ein Jahr lang an & ich zerbreche dabei.

Kann man sie wegen Drohung anzeigen?

Kann ich ihr irgendwo Hilfe holen? Wenn ja, wo? Was mache ich, wenn sie keine Hilfe annimmt?

Kann sie meinen Freund aus dem Haus schmeißen, wenn ich auch im Mietvertrag stehe & sage er bleibt?

Danke für die Hilfe.

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Zeig sie an. Allein in deiner Beschreibung sind schon mehrere Gründe erkenntlich. Drohung und Verleumdung sind gute Gründe, deine Mutter bei der Polizei zu melden. Außerdem würde ich dir raten, mit deinem Freund auszuziehen. Viel Glück und starke Nerven!

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Wegen zuvielen Fehlstunden rausgeschmissen werden von der Schule, geht das?

Hallo ich bin 14 Jahre alt in 10 Tagen 15, ich besuche die Handelsakademie (in Österreich) und bin im 9 Schuljahr es ist nun Dezember und seit September habe ich schon locker über 120 Fehlstunden , da ich in September eine Lungenentzündung hatte und ich trotzdem in die schule ging zwischendurch war ich auch paar mal krank wegen kleinen erkältungen, das problem ist ich war jetzt 4 wochen krank weil ich mich von der Lungenentzündung nicht erholt habe im September und es nun schlimmer zurück kommen sei sagte der Arzt zu mir, heute bleib ich auch daheim weil ich in der früh Fieber bekamm und es mir nicht gut ging , ich hatte sowas noch nie zumindest war ich noch nie so oft krank deswegen hab ich so sorgen und so große bedenken das ist das erste mal das sowas passiert ich habe daher angst, daher meine Frage können die mich von der Schule werfen? Obwohl alle Stunden Entschuldigt sind der Lehrer lehnt die Arztbestätigungen immer ab da man von der Schule so Entschuldigungsformulare ausdrucken kann und die kann man dann mitnehmen (man füllt diese selber aus, also der Erziehungsberechtigte) aber sonst hätte ich jedesmal eine Arztbestätigung (da ich jedes mal beim Arzt war ist ja auch normal) und wenn ich sie verloren hätte könnt ich immer wieder zu meinem Arzt und alle nochmals holen das wäre ja kein Problem aber der Lehrer bzw. mein Klassenvorstand lehnt diese immer ab, dennoch als ich 4 Wochen krank war hab ich darauf bestanden das er die Arztbestätigung von diesem Zeitraum annimmt. Deswegen frage ich euch und ich brauche bitte ehrliche antworten könnten die mich rausschmeissen?

Danke schonmal an alle!

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Du hast eine Schulpflicht. In deinem Fall würde es deshalb keinen Sinn machen, dich von der Schule zu schmeißen, sodass dir noch mehr Stoff fehlt. Ich denke mal, dass du einfach nicht versetzt wirst, die Klasse also wiederholen musst.

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Ich kenne eine gute Kanzlei in Innsbruck, die sich auch mit Wohnrecht befasst. Dein Freund sollte sich nämlich dringend an einen Anwalt wenden. Mit dem österreichischen Wohnrecht kenne ich mich zwar nicht so gut aus, allerdings hört sich das nicht rechtens an, was der Vermieter da macht. Ich drücke die Daumen das alles gut geht!

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Ich sehe keinen Grund, warum du dran gehen solltest. Wenn du in der Probezeit warst kannst du ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen. Die Bestätigung kann und muss er dir schicken. Da ist kein Telefonat nötig.

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Also rückwirkend sieht es sehr schlecht aus. hast du denn schon Halbwaisenrente beantragt? Da kommt doch auch nochmal etwas bei rum. Wohngeld? Müsste auch gehen. Es ist natürlich ungünstig, dass die Sache beim Gericht nach dem Tod deiner Mutter eingeschlafen ist, aber es ist natürlich auch verständlich, sicherlich hattest du andere Dinge im Kopf. Ich würde mal hier nach einem geeigneten Anwalt schauen: https://diro.eu/de/fuer-privatpersonen

Da kannst du dir direkt den aussuchen, der zu deinem Anliegen passt und es am besten lösen kann. Die helfen dir bestimmt auch mit der Finanzierung. In vielen Fällen lässt sich da ja ein Härtefallantrag stellen. Selbst im allerschlimmsten Fall hatte ich schon einen Anwalt, der sich auf Ratenzahlung eingelassen hat. Deshalb versuch dir darum nicht so viele Sorgen zu machen. Wenn du ein Recht darauf hast, solltest du auch drauf bestehen. Ich hoffe es wird alles gut!

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Ich würde mir einen Anwalt suchen. Er hat dann die Dokumente von deinem Erzeuger einsehen und alle notwenigen Schritte einleiten. Bleib dran!

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Hallo Maja,
ja es gibt Fachleute für das Thema - "Wirtschaftsprüfer".

Sie prüfen unter anderem Jahres- und Konzernabschlüssen, Unternehmensgründungen oder für euch Konzepte, Analysen bei Neugründungen.

Finde es toll wenn du deinen Freund unterstützt bei seiner Selbstständigkeit und da gehört auch das hinterfragen der Machbarkeit dazu.

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Da wird auch euch eine gezielte Recherche und das Einholen von Angeboten weiterhelfen. Dafür wird es ja wohl ein Budget geben und wenn nicht, sollte eines festgelegt werden. Dann fällt es auch leichter zu kalkulieren und abzuwägen.

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Kann eine erteilte Kontovollmacht bei überzogenem Konto des Kontoeigners eventuell Nachteile für den Bevollmächtigten haben?

Fall aus meinem Verwandtenkreis, der zur Zeit relevant ist und wo eine Entscheidung getroffen werden muss:

Eine Kontovollmacht wurde erteilt, als das Konto noch in Ordnung und ein Guthaben-Konto war.Die Umstände haben sich aber geändert. Der Kontoeigner hat sein Konto danach bis zum erlaubten Limit längere Zeit überzogen und befürchtet nun in absehbarer Zeit Ärger mit der Bank, die ja zur Zeit noch stillhält, weil sie gut daran verdient.

Wenn das Konto aber "hochgeht", weil die Geduld der Bank vorbei ist und die Rückzahlung des Dispositionskredits eventuell zu lange dauert, hätte dann der Bevollmächtigte irgendwelche Nachteile zu befürchten, weil die Bank dann versuchen würde, ihn haftbar zu machen und für die Tilgung ebenfalls heranzuziehen? Der Bevollmächtigte soll auf keinen Fall Nachteile, egal welcher Art auch immer, haben oder bekommen, da er sich nie etwas zuschulden kommen ließ und die Kontovollmacht auch nie in Anspruch genommen hat.

Wäre es vielleicht besser, in dem Fall dem bisher Bevollmächtigten die Kontovollmacht zu seinem eigenen Schutz wieder zu entziehen, bevor die Bank eventuell irgendwann mal tätig wird, damit er keinen Ärger mit der Bank bekommen kann oder kann die Bank ihn sowieso nicht mit einbeziehen? Wo werden erteilte oder entzogene Kontovollmachten gemeldet oder gespeichert und könnte das irgendwelche geschäftlichen Nachteile für den Bevollmächtigten haben, vor allen Dingen auch dann, wenn ihm die Vollmacht wieder entzogen wird?

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Also hat der/die Bevollmächtigte das Konto über lange Zeit überzogen? Handelt es sich um einen offiziell Beauftragten, im Sinne eine Pflegekraft etc. oder um einen Verwandten? Ist eigentlich erstmal egal, weil es ohne triftigen Grund und Wissen des Kontoinhabers eine Verunträuung sein könnte. Dem solltet ihr definitiv nachgehen. 

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Freiberuflichkeit erst im neuen Jahr anmelden, wenn erst dann Geld fließt (damit ich mir die Steuererklärung für dieses Jahr sparen kann)?

Hallo!

Dies ist im Großen und Ganzen eine Folgefrage auf den folgenden Sachverhalt:

https://www.finanzfrage.net/frage/freiberuflichkeit-ausversehen-zu-spaet-angemeldet?

Nun hat mir das FA einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zum Ausfüllen zugeschickt. Da sich das Jahr nun gerade dem Ende neigt, ich die Rechnungen auch noch nicht gestellt habe und theoretisch dieses Jahr nicht mehr auf das Geld angewiesen bin, frage ich mich, ob es evtl. möglich ist, dass ich dem FA melde, dass die Selbstständigkeit doch erst 2018 anfängt und ich natürlich auch erst dann die Rechnungen stelle...

Der Hintergrund dazu ist, dass ich mit meinem Studium viel zu tun habe und mich nicht gut mit Steuererklärungen auskenne- ich würde mir so die Arbeit für 2017 sparen (natürlich würde ich alles angeben, was ich verdiene, nur eben erst für 2018, wo ich es auch erst erhalten würden).

Glaubt ihr ich kann das dem FA so offen sagen (also, dass ich erst Einnahmen ab 2018 haben werde und ob ich es dann auch erst ab 2018 anmelden kann)? Oder kann ich einfach sagen: Ups, sorry, FB hat doch noch nicht angefangen (obwohl ich in einem formlosen Schreiben angegeben habe, dass sie zu Mitte Sept. angefangen hat)...

Ich weiß, dass in dem Formular die Möglichkeit besteht anzugeben, dass ich dieses Jahr voraussichtlich 0€ verdienen werde, trotzdem müsste ich dann ja aber eine Steuererklärung machen um das zu beweisen.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Bitte keine moralischen Kommentare, denn ich finde nicht, dass das angebracht wäre.

Danke :)

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Der sicherste und zuverlässigste Weg, wenn auch nicht zwangsläufig der Bequemste, ist alles (was du musst) auch zum gegebenen Zeitpunkt anzumelden bzw. zu erfassen. Für dich ist das in jedem Fall von Vorteil. 

Und solltest du selbst nicht weiter kommen, empfehle ich dir auch den Gang zum Steuerberater, der sich in deinem Fachbereich auskennt. Mittlerweile ist das Steuerrecht dann doch sehr ... umfangreich und unübersichtlich.

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Das ist ein echtes Dilemma. Aber hast du dir mal die Frage gestellt, ob Umschulden zur Tilgung (und dann noch im Privatbereich) so richtig sinnvoll ist? Schau lieber zu, dass du die Schulden so abbezahlt bekommst. Du schaffst damit halt deine eigene kleine Finanzblase. Aber an sich werden die Banken wohl trotzdem ja sagen - haben eh schon seit geraumer Zeit die Spendierhosen an. Ach ja: Befristete Arbeitsverträge gelten als Unsicherheitsfaktor, ähnlich wie fehlende Ausgleichswerte.

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Warum ist das komisch? Vetragsschluss war ja bereits in diesem Sommer. 

Und wie Enno schon zitiert hat: ... . Ich frage mich allerdings, ob die Absicht der ausschließlichen Vermietung (ohne Eigennutzung) schon vorher angegeben werden muss, um die Gegenstände ordnungsgemäß abschreiben zu können. Oder bist du schon Unternehmer in dem Bereich?

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