Heil und Kostenplan - bei 2 Zusatzversicherungen einreichen ???
Hallo zusammen,
bekomme von meinem Zahnarzt eine Amalgamfüllung gegen eine Keramikfüllung ausgetauscht. Kostenplan 661 EUR Meine GKV übernimmt 185 EUR
Habe nun von meiner GKV den Heil und Kostenplan zugeschickt bekommen , auch mit der Info das ich eine KOPIE von diesem Kostenplan weiter an eine Zusatzversicherung schicken kann.
Jetzt meine Frage. Ich habe 2 Zahnzusatzversicherungen. Eine die ich selbst vor 4 oder 5 Jahren abgeschlossen habe.( Wenn ich hier die Bedingungen richtig lese bekomme ich 150 EUR für diesen Fall ).
Und seit einem Jahr eine betriebliche Grupppenversicherung die der Arbeitgeber übernimmt. Wenn ich da richtig sehe übernimme diese in so einem fall 40%.
Ist es jetzt erlaubt und möglich das ich bei beiden Versicherungen eine Kopie des Heil und Kostenplans einsende und mich dann für eine entscheide ? oder darf man das nicht ?
2 Antworten
danke für eure antworten.
allerdings hat keiner meine frage beantwortet.
darf ich den kostenplan bei 2 Zusatzversicherungen einreichen und dann schauen welche mehr bezahlt ? oder darf man diesen nur bei einer versicherung einreichen ?
ja aber da will ja jemand eine Rechnung bei 2 zusatzversicherungen einreichen.
ich wollte / will ja nur beide anfragen und einen kostenplan senden.
ich kann ja auch nichts dafür das ich 2 habe.
eine private schon seit jahren und seit kurzem eine betriebliche grupppenversicherung. aber ich kann deswegen ja meine private nicht kündigen , vllt arbeite ich in 2 jahren in einem anderen betrieb ....
deswegen dachte ich das ich vllt beide anfragen kann aber die rechnung natürlich nur an eine sende...
Hallo User201305,
hier zu deiner Frage. Du kannst die Rechnung bei beiden einreichen, jedoch musst du die Orginalrechnung an die Zahnzusatzversicherungen senden.
Bitte berücksichtige dabei, dass die Versicherungen nicht über die 100 % Erstattung inkl. der GKV Vorleistung übersteigt. Im BGB ist ein Gesetzteil wo besagt, dass eine Bereicherung, durch eine Versicherung oder ähnliches verboten ist (Bereicherungsgesetz). Daher musst du erst, der einen Zahnzusatzversicherung die Orginal Rechnung einreichen und danch bei der zweiten Zahnzusatzversicherung die selbe Rechnung. Ich würde erst bei deiner eigenen privaten einreichen und dann bei der betrieblichen Zahnzusatzversicherung. Da meist die zweite bisschen Probleme macht, würde ich die betriebliche Zahnzusatzversicherung vorziehen, da mehrere Verträge als Druckmittel dahinter stehen.
Grüsse Sascha
Schau Dir mal diesen Forums-Thread an - ich denke, dann siehst Du klarer ...;-)
http://www.versicherung-vergleiche.de/forum/zahnzusatzversicherung-fragen-forum-f2/sind-2-zusatzversicherungen-moeglich-t586.html