Erstattung Eigenanteil kieferorthopädische Behandlung Krankenkasse?
Hallo,
folgender Sachverhalt. Meine 20-jährige Tochter war 9 Jahre in einer kieferorthopädischen Behandlung bis März 2020. Im Jahr 2013 trennte ich mich vom Kindesvater. Zuvor zahlten wir gemeinsame den Eigenanteil. Ab der Trennung ich allein. Jetzt wurde der Eigenanteil durch meine Beantragung von der Krankenkasse erstattet. Es sind 550,00 Euro.
Der Kindesvater sagte meiner Tochter mehrmals, dass sie die Rückerstattung komplett erhält und es wäre mit mir so vereinbart. Vor der Trennung, wo wir gemeinsam einzahlten, ja. Aber danach sagte ich auch meiner Tochter immer, dass diese Regelung nicht mehr gilt. Sie bekommt die eine Hälfte und ich die andere. Eigentlich bin ich überhaupt nicht verpflichtet, ihr das Geld zu geben, weil nicht sie einzahlte, sondern ich.
Ich bin einerseits sehr enttäuscht, dass meine Tochter darauf besteht und andererseits möchte ich nicht das gute Verhältnis zu ihr kaputt machen. Ich bin gerade sehr verzweifelt.
1 Antwort
Das ist schon erstaunlich, dass Du überhaupt selbst den Erstattungsantrag stellen konntest. Neulich fragte hier eine Mutter eines volljährigen Kindes, der das von der KV verwehrt wurde. Nun gut.
Mich als Mutter würde die Anspruchshaltung der Tochter nicht nur enttäuschen, sondern stinkewütend machen. Das würde ich (so bin ich nun mal) auch nicht verbergen.
Besteht sie auch auf Auszahlung von Unterhalt und Kindergeld, ohne sich an den Miet- und Haushaltskosten zu beteiligen?
Hier gibt es oft Fragen von volljährigen Schülern, die meinen, durch ihre Leistung ( den 18. Geburtstag gefeiert zu haben, auf wessen Kosten wohl), anschliessend mehrere Hundert Euro Taschengeld übrig haben zu müssen, da Unterhalt und Kindergeld ja Ihnen zusteht, aber Hotel Mama natürlich kostenlos weiterhin zu funktionieren habe. Und das scheint ja zunehmend um sich zu greifen.
Das empfinde ich als vollkommen unverschämt und das kehrt einem als Elternteil doch jedes "Sorgen und Geben" im Bauch um. Das kann keine Basis eines Eltern-Kind-Verhältnisses sein, dass das Kind einem Ansprüche vorrechnet. Unabhängig von der rechtlichen Lage.
Natürlich kann man sich niemals revanchieren, weil man ja doch immer für das Kind da wäre und im Notfall alles tun würde. Und die Kaution für die erste Wohnung und Möbel bezahlt oder das Kindergeld für den ersten Monat überweist, obwohl nach Ausbildungsabschluss gar kein Anspruch mehr besteht usw.
Jedenfalls würde ich das der Tochter nochmal erklären und jedenfalls nicht auszahlen. Du solltest da m.E. mehr Deinen Standpunkt vertreten.