Rückzahlung für eine Kieferorthopädische Behandlung?

1 Antwort

Du hast diese Zuzahlungen / Eigenanteil geleistet ergo bist auch Du diejenige, welche den Erstattungsanspruch hat.

Ansonsten ..... mit welcher Begründung ( Papagraphen ) will die KK diese Zahlung an die Tochter leisten?


Kahu49 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 15:21

Das habe ich ja auch nicht verstanden🙄habe eben noch mal bei der TKK angerufen ! Der Herr sagte , dass liegt am Paragraphen 36 Sozialgesetzbuch.Meine Tochter muss unterschreiben und entscheiden auf welches Konto das Geld gehen soll..finde ich ein Hammer! Zum Glück verstehe ich mich gut mit ihr..aber wenn das anders wäre..ist deine Kohle weg.🙄

Andri123  28.04.2020, 15:41
@Kahu49

Ich denke eher Paragraf 29 Absatz 3 Satz 2 SGB V.

"... zahlt an die Versicherten zurück..."

Versicherte ist die Tochter (auch wenn sie familienversichert ist) und da sie volljährig ist, vertrittst Du sie nicht mehr.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__29.html&ved=2ahUKEwiE-6mln4vpAhWl16YKHc1cDlkQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw1I5aYFhaH2SaaDraBrnwoU

Ob man im Binnenverhältnis vom Kind Erstattung verlangen könnte im Streitfall, möglich.

Kahu49 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 16:04
@Andri123

Dankeschön für die netten Antworten 🌞