Also ich habe meine private Rentenversicherung damals über einen Makler bei der Allianz abgeschlossen. Ich hab halt schon darauf geachtet, dass ich das Unternehmen kenne und so wir er mir das damals erklärt hat, fand ich es schlüssig. Mit dem produkt ansich bin ich immer noch sehr zufrieden, mal abwarten bis es zur Auszahlung kommt. ;-)

Ansonsten könnte aber der Service bei der Allianz besser sein. Aber na ja...

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so viele fragen. ich bin so frei und schreib jetzt alles auf was ich dazu gefunden, aber der link hier kann dir vielleivht ein wenig helfen deine fragen zu klären. http://www.zahnzusatzversicherungen-test.de/zahnzusatz-ohne-wartezeit

mit dabei sind auch ein paar beispiele für gute zahnzusatzversicherungen.

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Ist dies eine vorformulierte Standardklausel, ist sie bei Auszug unwirksam. Nur wenn diese Klausel eigens für dich in den Vertrag geschrieben wurde, sieht es anders aus. Dokumentiere den Zustand der Wohnung genau und mach ein Übergabeprotokoll, das alle Beteiligten unterschreiben, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

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So etwas habe ich erst kürzlich in einer Wohnungsanzeige gelesen, da wurde die Lagerung des Fahrrads direkt untersagt. Ich halte das aber für sehr schwierig durchzusetzten, zumal wenn in deinem Mietvertrag keine entsprechenden Klausel steht. Du zahlst Miete und kannst, natürlich in den Grenzen der Zumutbarkeit, diesen so nutzen, wie du möchtest. Mit deinem Rad belästigst du erstmal keinen der anderen Mieter. Und zur Endreinigung????? Was soll das denn, welche Endreinigung???? Wenn du irgendwann ausziehst, wirst du sicher mal saugen und wischen....Was glaubt dein Vermieter, welchen Dreck das Fahrrad verursacht, dass er dann dafür eine Spezialfirma beauftragen muss? Natürlich, wenn das Rad einen Schaden verursacht, dann musst du die Reparatur zahlen, genau wie bei jedem anderen Schaden, der durch dich verursacht wird.

Und mal ganz ehrlich: 1. wie oft ist denn dein Vermieter in deiner Wohnung, das er das nachprüfen könnte und 2. bei dem derzeitigen Wetter, machen meine Schuhe mindestens genauso viel Dreck, wie es ein ungepuztes Fahrrad machen würde.

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Natürlich: Sein Kind=Unterhalt, alles andere spielt keine Rolle.

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Also eigentlich seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr als Paar irgendwo eingetragen seit, sondern, dass ihr euer Leben teilt. Das wird zum Teil auch nachgeprüft. Also, die kommen dann vorbei (meiner Erfahrung nach mit Voranmeldung, muss aber nicht sein) und schauen, ob es zwei Schlafzimmer gibt, jeder sein eigenes Bett und seinen eigenen Kleiderschrank hat.

Aber, da deine Freundin ja selbst Studentin ist, glaube ich nicht, dass sie für dich sorgen muss. Ich weiß ja nicht, über wieviel Vermögen sie verfügt, aber wenn man jetzt mal von einem normalen Studentenleben ausgeht, wird sie nicht für dich sorgen müssen. In einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, heißt, dass das Einkommen des Partners mit berechnet wird, wenn der aber auch nur das Minimum hat, muss er auch nix abgeben.

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Du kannst auch mit dem PKW anreisen, aber die Kosten werden maximal in der Höhe der Kosten eines 2. Klasse Bahntickets erstattet.

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Bei der Polizei zumindest mal nachfragen, geht immer, vielleicht kannst du ihn ja anzeigen. Für deine eigenen Schulden, besteht natürlich die Möglichkeit, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um an ihn ranzukommen (Privatdetektiv, Inkassounternehmen). Das Problem ist, dass der Erfolg nicht sicher ist und du am Ende noch mehr Geld zum Fenster raus geworfen hast. So ein Titel ist aber 30 Jahre gültig, vielleicht bekommst du ja noch irgendwann die Möglichkeit, an dein Geld zu kommen.

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Was Tina34 ist richtig, dabei gilt jedoch folgendes zu beachten: du solltest den potenziellen neuen Arbeitgeber über deine Krankschreibung informieren. Das sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Da sich durch die Krankschreibung die Versicherungspflicht ein wenig verschiebt und der AG auch eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen hat: http://www.kanzlei-knott.de/artikel/arbeitsrecht/Arbeitsrecht.pdf

Abgesehen davon, glaube ich aber auch, dass es sich bei dir um eine rechtlich einwandfreie Kündigung handelt? Das solltest du prüfen lassen.

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die schufa gibt bezogen auf viele verschiedene bereiche, zB Kredite, Miete, Ratenkäufe etc. auskaunft über dein bisheriges geschäftsgebaren und berechnet daraus außerdem eine wahrscheinlichkeit, ob du den forderungen zukünftiger geschäfte nachkommen wirst.

da steht denn sowas drauf wie sehr geringes oder erhöhtes risiko. dann liegt es im ermessen der bank, ob sie dir den kredit gewährt.

dh steht bei dir was positives, du tauchst bei der bank aber total verloddert auf, werden sie dir wahrscheinlich eher keinen kredit geben.

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natürlich geht das. du kannst außerdem einen untermietvertrag machen. aus dem kommst du noch leichter voraus.

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du könntest einen anwalt damit betreuen.

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du musst auf lange sicht wieder zurück zur gkv.

aber bevor ich dir jetzt jede einzelheit erzähle, kannst du dir die folgende seite auch alleine durchlesen (ignorier einfach die ganzen button): http://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche

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in deinem alter werden sie dich wahrscheilich so lange zu irgendwelchen seminaren schicken, bis du einen bestimmten zettel unterschreibst. danach wirst du nie wieder belästigt, bekommst aber auch keinen job mehr vermittelt. wenn du wirklich noch arbeiten willst musst du dich wahrscheinlich selbst kümmern.

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