Ist dies eine vorformulierte Standardklausel, ist sie bei Auszug unwirksam. Nur wenn diese Klausel eigens für dich in den Vertrag geschrieben wurde, sieht es anders aus. Dokumentiere den Zustand der Wohnung genau und mach ein Übergabeprotokoll, das alle Beteiligten unterschreiben, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

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Also eigentlich seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr als Paar irgendwo eingetragen seit, sondern, dass ihr euer Leben teilt. Das wird zum Teil auch nachgeprüft. Also, die kommen dann vorbei (meiner Erfahrung nach mit Voranmeldung, muss aber nicht sein) und schauen, ob es zwei Schlafzimmer gibt, jeder sein eigenes Bett und seinen eigenen Kleiderschrank hat.

Aber, da deine Freundin ja selbst Studentin ist, glaube ich nicht, dass sie für dich sorgen muss. Ich weiß ja nicht, über wieviel Vermögen sie verfügt, aber wenn man jetzt mal von einem normalen Studentenleben ausgeht, wird sie nicht für dich sorgen müssen. In einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, heißt, dass das Einkommen des Partners mit berechnet wird, wenn der aber auch nur das Minimum hat, muss er auch nix abgeben.

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