O2, Störung, Kein Internet / Telefon seit 4 Monaten?

Hallo,

seit Februar 2017 habe ich eine Störung mit meinem Internet- und Telefonanschluss. Ich habe mehrmals täglich Totalausfälle. Ein normales Telefonieren ist also nicht möglich, da man jederzeit unterbrochen werden kann.

Seit 4 Wochen habe ich nun einen 24-Stunden Komplettausfall (Internet und Telefon).

Alle paar Tage habe ich mit der Störungshotline telefoniert, Stunden habe ich bereits in der Warteschleife verbracht. Ständig wird das Störungsticket wieder geschlossen, da lt. O2 die Störung beseitigt wurde. Nur leider war dies bisher nie der Fall. Man denkt, es tut sich was und dabei ist das Störungsticket schon längst wieder geschlossen. Man wartet vergeblich auf den versprochenen Anruf von O2, der kommt nicht, bis man dann wieder selber bei O2 incl. Warteschleife anruft. Dann wird das Störungsticket wieder geöffnet. Dieses Hin- und Her mache ich jetzt seit 4 Monaten mit ohne auch nur den geringsten Erfolg.

2 mal habe ich bereits einen Urlaubstag genommen, da ein Techniker kommen sollte, der leider nicht erschienen ist.

Der Techniker war nun da, konnte aber nichts tun, ich solle mich an O2 wenden. Obwohl die Störung also nicht beseitigt wurde, wurde das Störungsticket von O2 mal wieder geschlossen.

Nun habe ich O2 vor ca. 3 Wochen schriftlich meinen Fall geschildert und um Störungsbeseitigung bis zum 26.05.2017 verlangt, da ich ansonsten von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen werde. Am 26.05.2017 habe ich dort angerufen, warum ich keine Antwort erhalte. Dann wurde mir gesagt, ich soll das Schreiben nicht nach Nürnberg, sondern nach Hamburg schicken. Das habe ich dann noch ab 26.05.2017 getan, per Einschreiben mit Rückschein.

Einen neuen Vertrag habe ich bereits bei der Telekom abgeschlossen. Die Kündigung ist auch dort eingegangen. O2 gibt das zum Ende meiner Vertragslaufzeit (29.08.2017) frei.

Die Bearbeitung meiner schriftlichen Beschwerde und außerordentlichen Kündigung wird lt. heutiger telefonische Auskunft von O2 4-6 Wochen dauern. Auf Fragen, ob man das nicht irgendwie beschleunigen kann, bekommt man nur doofe Antworten.

Jetzt darf ich noch 4-6 Wochen komplett ohne Internet und Telefon verbringen. So wie ich O2 die letzten Monate kennengelernt habe, würde es mich nicht wundern, wenn ich überhaupt keine Antwort bekomme und alles noch bis Ende August so weiter geht.

Bleibt mir nun tatsächlich nichts anderes übrig, als 4-6 Wochen - oder wohl eher bis Ende August - zuhause ohne Internet und Festnetzanschluss zu verbringen?

Kann die Telekom meinen Anschluss nicht sofort bereitstellen? Dann zahle ich halt 3 Monate doppelt. Oder funktioniert das nicht?

Danke

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Okay, dann bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.

Der soll gegen o2 eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.

Hilfreich ggf. dieser Artikel: http://luntscher.de/einstweilige-verfuegung-gegen-telefonanbieter-%C2%A7-46-tkg/

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Du wirst nicht umhin kommen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 850 f ZPO (Änderung des unpfändbaren Betrages) zu stellen und die Notwendigkeit der doppelten Haushaltsführung und die damit verbundenen Kosten zu belegen.

Was sagt denn der zuständige Insolvenzverwalter? Gibt es an deinem Heimatort keinen Arbeitsplatz?

Knifflig wird es m.E. bei der steuerlichen Betrachtung. Da wird hier sich sicherlich noch ein Steuerexperte melden, der die besonderen Auswirkungen bei doppelter Haushaltsführung und Auslandsarbeitsplatz besser kennt.

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Ja hast Du ..;-)

Eine einseitige Umgestaltung der Vergütung durch den Arbeitgeber ist
indes nicht möglich. Dieser ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein neuer
veränderter Arbeitsvertrag geschlossen wird, an den bisherigen Vertrag
gebunden.

Will der AG das nicht, müsste er dich kündigen. Nach 27 Jahren Firmenzugehörigkeit kann das ohne AN-verschuldeten Anlass, der i.d.R. mehrfach abgemahnt werden müsste, ziemlich holprig und auch sehr teuer für den AG werden. Gänzlich auszuschließen ist das jedoch nicht.

AllWin ist ein Vergütungssystem. Um Werbung zu vermeiden, google bitte selbst. Es gibt einige Ergebnisse dazu - die aber nahezu komplett von AllWin selbst iniziert sind.

Meines Erachtens bietet dieses Vergütungsmodell gerade für im Vertrieb tätige AN gewisse positive Chancen. Aber es gibt auch gewaltige negative Komponenten, die man nicht ignorieren sollte.

Die sogenannte Teamkomponente führt nahezu zwangsläufig zu einer Arbeitsverdichtung, da eine Konkurrenzsituation innerhalb des Teams geschaffen wird. Will heißen: Einer will mehr und setzt die anderen Teammitglieder (aus seinem egoistischen Grund) unter Druck. Motto: Mach schneller! Das Angebot muss heute noch raus, damit meine Zahlen für den Monat stimmen ...

Die nächste m.E. größte Falle ist aber die Berechnung nach Rohertrag. darauf hat nämlich der AN nur sehr bedingt Einfluss. Zudem ist das die faktische "Stellschraube", an der der AG auch zum Nachteil (utopische Zielvorgaben, unrealistische Preiskalkulationen usw.), des AN drehen kann.

Meine Erfahrung, als langjähriger GF in Konzernstruktur, hat ohne Ausnahme gezeigt, dass dieses Vergütungssystem nur allzugerne dazu genutzt wird, um über das Geschäftsjahr das Gesamtlohnverhältnis der monatlichen Vergütungen erheblich zu drücken (Versprechen: Am Jahresende bekommst Du ja deinen Bonus) um dann mit einem miserabelen (meist Ergebnis managementgesteuerter Fehlleistungen) Gesamtfirmenergebnis und entsprechend schlechtem Rohertrag, eben diesen Bonus zu minimieren, bzw. mit dem Argument "Arbeitsplatzerhalt" zur Gänze zu streichen.

Das wird gerne gemacht um den Cashflow im Unternehmen zu erhöhen.

Die, die dem dann die Stirn bieten wollen, bleibt meist nur selbst zu kündigen. Das ist dem AG dann ziemlich egal, stehen doch genug "billigere, hungrige Neue" vor der Tür. Zudem hat man ja (in weiser Vorraussicht) im neuen Vergütungsvertrag (würde ich fast wetten) eine  verschärfte Konkurrenzklausel und ein härterse Wettbewerbsverbot eingeschmuggelt.

Im schlimmsten Fall sollte man also zumindest von einer faktischen Lohnkürzung ausgehen. Ich kenne jedenfalls keinen AG, der aus freien Stücken, seinen Mitarbeitern mehr Lohn zahlt, als unbedingt nötig.

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Ein bisschen mehr Information wäre schon hilfreich. So bleibt nur Spekulation.

1. Einrichtung P-Konto:

Eine Bank darf die Ersteinrichtung eines P-Kontos verweigern. Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos jedoch nicht.

Falls also noch kein Konto besteht - in die nächste Bank marschieren und ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen. Das sollte eigentlich auch bei negativer Schufa möglich sein. Wenn das Guthaben-Girokonto eingerichtet ist, dieses in ein P-Konto umwandeln.

2. Pfändung beim Arbeitgeber

In der Regel geht das Pfändungsansinnen des Gläubigers ins Leere, da der Pfändungsfreibetrag bei Minijobbern ja nicht erreicht wird - außer es gibt noch einen anderen Arbeitgeber, da dann die Gehaltssummen zusammengerechnet werden müssen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber sehr genau zu prüfen, wenn er dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nachkommen will.

Siehe auch hier (bitte komplett lesen): https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/gehalt-lohn/minijobs/lohnpfaendung-bei-minijobbern-ihre-rechte-ihre-pflichten/

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Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?

Hallo,

an unserem Grundstück hat die Gemeinde beauftragt Gasrohre zu legen. Der Subunternehmer hat mit seinem schwerem Gerät unsere Mauer kaputt gemacht und mit heißen Auspuffrohren ca, 3 meter Thuja hecke voll ausgwechsen "abgefackelt" .

Schaden passierte letztes Jahr. Die Mauer wurde relativ schnell reguliert ( 150 €) ohne Rechtsanspruch. Bei der Hecke hat der Sachverständiger gesagt man unterhält sich in diesem Jahr und schaut ob die Hecke „kommt“. Die saftige Hecke ist in der Mitte nur noch braun und tot. Thujas sind eh sensibel. Kostenvoranschlag für neusetzen liegt bei 2.100 € netto. Es ist eine ca. 2 meter in sich verwachsene Hecke. Neuer Gutachter kam vor 3 Wochen und siehe da es kam ein negativer Brief. Axa verweist auf Urteil BGH (VCR 46/05) vom 27.1.06. Axa schreibt in 3 Jahren kommt die Hecke wieder.

Was können wir machen ? Ab zum anwalt rechtschutz besteht. Oder müssen wir es hinnehmen ? Es kann doch nicht sein das wir 3,5 Jahre der Axa entgegenkommen und mit so einem Schandfleck leben müssen.

Anbei das Urteil.

Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061).

b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 46/05, 27. Januar 2006; Revisionsurteil, Vorinstanz: OLG Frankfurt)

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Na, ich weiß nicht so recht.

Die Thuja ist ja offensichtlich tot und wurde nicht "vorübergehend" eingepflanzt. Außerdem machst Du ja nicht eine Wertminderung des Grundstücks geltend, sondern willst Ersatz für den verschmorten Heckenabschnitt.

Der Standpunkt der AXA ist deshalb ziemlich windig, zumal das Urteil tatsächlich nicht einschlägig ist.

Nachvollziehen kann man, dass die AXA abwarten will, ob sich die Hecke erholt. Ob dieses Zuwarten aber über eine Wachstumsperiode hinausgehen sollte - fraglich.

Ein beauftragter Gutachter hätte doch feststellen können (müssen), ob das Gehölz noch "lebensfähig" ist und - viel wichtiger - zu erwarten ist, dass das Gehölz den "Brandanschlag" dauerhaft wegstecken kann.

Aber selbst dann steht Dir m.E. Schadensersatz zu, da die Hecke ja sicherlich nicht zum Spaß dort gepflanzt wurde sondern als Sicht- oder Windschutz. Diese Aufgabe kann sie in ihrem jämmerlich Zustand nun nicht erfüllen.

Da Du eine Rechtsschutz hast, was spricht dagegen mal mit einem versierten Anwalt das Thema zu erörtern?

Würde das Urteil so stimmen, hätten Forst- oder Baumbesitzer (Gemeinden) deren Hecken oder Bäume bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen ja auch keinen Ersatzanspruch, da sich die Pflanze ja (zumindest theoretisch) irgendwann mal erholen könnte.

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Wie immer - das kommt darauf an ...

Gibt es einen Firmenwagen-Überlassungsvertrag, der Dir die uneingeschränkte Privatnutzung einräumt, kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Du den Firmenwagen auch anderen Firmenangehörigen für Fahrten zur Verfügung stellst.

Schließlich versteuerst Du die Privat-Nutzung des Fahrzeugs und bist für das Auto verantwortlich.

Sieht der Vertrag hingegen deine Nutzung lediglich für den Weg zur Arbeit und für Kundenbesuche vor - sieht die Sache deutlich anders aus.

Dann darf der Boss sein Direktionsrecht ausüben und z.B. verlangen, dass der Dienstwagen in der Zeit wo er auf dem Hof stehen würde auch von anderen Firmenangehörigen benutzt werden darf. In dem Fall würde ich aber schon aus Eigeninteresse auf das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuches bestehen.

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Nach kurzem googlen habe ich das gefunden: http://hundebiss.de/

Alle deine Fragen werden dort ausführlich beschrieben und beantwortet.


btw und nicht ganz ernst gemeint:

Wer schützt eigentlich die armen Hunde vor freilaufenden Kindern?

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Das ist ein durchaus kompliziertes Thema.

Schau dir dbzgl. bitte folgenden Artikel an: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Für dich interessant sind sicherlich die Beispielrechnungen, die anschaulich erläutern, wieviel Du zum Unterhalt deines "antrünnigen" Kindes beitragen musst.

Vielleicht machst Du das auch zusammen mit deinem Kind - schätze, dass dieses dann ein bischen Einsicht zeigt und seine Erwartungshaltung an ein "eigenes" Leben etwas reduziert, wenn nicht sogar - zumindest vorläufig - ganz aufgibt.

Ansonsten gibt es ja noch den "harten" Weg. Lass dich vom Kind verklagen. Bis da ein Urteil in trockenen Tüchern ist, nagt es eh schon am Hungertuch ...;-) (Bildlich gesprochen).

Fundstelle in o.g. Artikel: ... "ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB"

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Leider ist das mittlerweile gängige Praxis.

By the way, der Mitarbeiter kam nicht direkt von den Johannitern. Vielmehr handelt es sich dabei um klassische Drücker, die solche Spendenabos an den Mann bringen wollen.

Für jedes Spendenabo erhalten diese eine Provision, die nicht unwesentlich den reinen Spendenbetrag schmälert.

Besser ist sicherlich, sich die Daten des Spendenkontos im Internet zu besorgen und dann einen einmaligen, beliebigen Betrag per Überweisung zu spenden. So hast Du auch einen Spendennachweis für die Steuer ...;-)

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Gerade bei der Recherche entdeckt: http://muehlenbein.de/mietminderung

Ein Mietmängel-Rechner. Errechnet nach Ankreuzen der Mängel die voraussichtliche Mietkürzung.

In deinem Fall halte ich aber 25% für ein wenig übertrieben. Ich denke mit 10 - 15 % ist auch gut.

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Nun, ich glaube dein Ex-Arbeitgeber ist deutlich auf dem Holzweg gelandet. Das Ganze nennt man dann allerdings Überhangprovision.

Theoretisch hättest Du sogar noch Anspruch auf Provisionen, die nach deinem Ausscheiden entstehen, wenn Du maßgeblich an der Geschäftsanbahnung beteiligt warst.

Die Sachlage ist zwar kompliziert aber in der Sache recht eindeutig auf Deiner Seite.

Hier ein Link zu einer guten Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Provision.html

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Dokumentiere den Zustand bei Übernahme durch Fotos. Außerdem solltest Du ein Übernahmeprotokoll fertigen, welches der Wohnungseigentümer, respektive die Hausverwaltung gegenzeichnet.

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Grober Fehler von Dir!

Kündigungen immer schriftlich per Einschreiben und Rückschein!

Du musst belegen können, dass Deine Kündigung rechtzeitig beim Empfänger eingetroffen ist - das geht leider rechtssicher nur auf dem Weg Einschreiben / Rückschein.

Aber, keine Regel ohne Ausnahme.

Steht in den AGB´s des Abo-Anbieters, dass eine Kündigung per eMail ausreicht und ist da nichts von Kündigungsbestätigung geschrieben könntest Du Glück haben. Ich persönlich glaube aber nicht, das dem so ist.

Von daher empfehle ich Dir nochmals - dieses Mal richtig - zu kündigen.

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Die Bestätigung der Familienkasse, dass zu keiner Zeit Kindergeld zuviel bezahlt wurde, hast Du doch sicherlich schriftlich.

Wenn das nächste Mal der Vollstrecker vom Zoll kommt - sollte er denn tatsächlich kommen - hälst Du ihm das Schreiben unter die Nase. Das war es dann mit Vollstreckungsmaßnahmen.

Zusätzlich könntest Du natürlich die Familienkasse nachdrücklich bitten, ihre offensichtlich zu Unrecht bestehende Forderung auch gegenüber dem beauftragten Zoll zu stornieren.

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