Die Frage der besten Übertragung ( Schenkung ? ) solltest du mit deinem Notar besprechen. Dabei sollte auch der steuerliche Aspekt berücksichtigt werden. Ob eine Übernahme der Kreditverpflichtung bei gleichzeitiger schuldbefreiender Wirkung für den Vater/Schwiegervater erfolgen kann, liegt in der Entscheidung der finanzierenden Bank. Frag doch mal, ob eine Entschädigung anfällt wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird und welche Bedingungen bei einer Neufinanzierung gelten.
Es gibt unendlich viele Institute, die langfristige Zinsbindungen anbieten. Welche das beste Angebot für dich hat solltest du selbst herausfinden. Es würde wenig nützen, wenn ich dir beispielsweise eine Bank im Norden nenne und du im Süden wohnst. Einfach mal die üblichen Portale aufrufen und nach günstigen Möglichkeiten schauen. Viel Glück.
Eine derartige Vereinbarung kommt in der Praxis durchaus vor, gilt aber nicht für alle Banken. Alles reine Vereinbarungssache, daher vor Vertragsabschluss mit der Bank sprechen und diesen Punkt auf die persönlichen Bedürfnisse abstellen.
Ich würde zunächst einmal das Angebot kritisch prüfen. Dies erscheint mir schon etwas suspekt. Die Mietgarantie ist nur dann etwas wert, wenn der Garantiegeber über die entsprechende Bonität verfügt. Seriös sieht m.E. etwas anders aus.
Die Frage ist zu komplex um darauf eine passende Antwort geben zu können. Normal ist eigentlich, dass der Berater die vorhandene Verwirrung nehmen soll. Dies scheint offenbar nicht der Fall zu sein. Deshalb würde ich noch einmal das Gespräch suchen oder der Berater wechseln.
Solange die Kreditvergaben nicht unmittelbar und ausschließlich an die bei Antragstellung angegebene Nutzung gebunden wurde ( siehe Kreditzusagen ), halte auch ich die Änderung für unproblematisch. Würde die Bank sich schlechter stellen und damit ein erhöhtes Kreditrisiko eingehen sähe es anders aus. Auf jeden Fall erhöht sich die Kapitaldienstfähigkeit des Beleihungsobjektes. Wie sich die Änderung auf die Gesamtbelastung auswirkt, kann nicht beurteilt werden, da die neuen Kosten ( z. B. für Miete ) nicht bekannt sind. Insofern würde ich den Kontakt zu Bank suchen.
Als ersten Schritt rate ich euch Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen und das Vorhaben dort zu schildern, um überhaupt einen ersten Eindruck zu bekommen. Wenn sich dann offene Fragen ergeben können die Forummitglieder sich gezielter mit der Thematik auseinander setzen.
Mein Rat: lastenfreies Grundbuch vereinbaren. Alles andere ist m. E. am falschen Ende gespart. Außerdem schaffst du damit klare Grundbuchverhältnisse für jeden Finanzierer. Was die weitere Finanzierung angeht, bedenke, dass sich ein möglicher dritter Gläubiger mit dem Vorrang einverstanden erklären müßte. Dies ist kein Selbstgänger. Im übrigen gehst du bei Übernahme bereits eingetragener Grundschulden das Risiko ein, dass die finanzierende Bank das Spielchen nicht mitmacht, weil beispielsweise die Bedingungen nicht den Erfordernissen der Bank entsprechen.
M. E. sind die Verträge für alle Seiten bindend. Das der Bauträger bereits 30 % 4 Wochen vor Hausaufstellung verlangt, obwohl noch kein Gegenwert erbracht wurde, steht auf einem anderen Blatt. Stell dir mal vor, es kommt gar nicht zur Lieferung aus welchen Gründen auch immer. Welche Sicherheit hast du für deine geleistete Zahlung ? Offenbar liegt auch keine Bürgschaft des Bauträgers vor, deren Umfang sich automatisch mit den geleisteten Zahlungen abbaut.
.
Wenn dein ursprünglicher Bankberater nicht mehr existiert verlange den Vorgesetzen und versuche im gemeinsamen Gespräch Bank/Bauträger/Kunde einen neuen Zahlungsplan auszuhandeln, der sich unbedingt an den vorhandenen Werten orientiert.
Wenn keine Einigung erzielt wird bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht erspart. Ob die Zahlungsvereinbarung unangemessen ist und zur Nichtigkeit des Vertrages führt sollte dort geklärt werden.
Offenbar hast du deine Wohnung finanziert und als weitere Sicherheit dein Haus belastet. Wenn du diese Sicherheit jetzt veräußerst wird die finanzierende Bank ihre Sicherheitenposition neu beurteilen. Du mußt also zu erst mit deiner Bank sprechen und klären unter welchen Voraussetzungen sie das Haus lastenfrei stellt. Was nützt es jetzt schon alle möglichen Varianten durchzuspielen ( z.B. Festgeld verpfänden, Teilzahlung, Bürgschaft )wenn deine Bank nachher nicht mitmacht.
Offenbar ist deine Einkommenssituation so gestellt, dass selbst unter Berücksichtigung deiner vorhandener Anlagen/Immobilien die Kapitaldienstfähigkeit nach Deckung der Lebenshaltungskosten nachhaltig nicht gegeben ist und damit die Kreditgewährung einer seriösen Bank ausscheidet. Anders kann ich mir die Ablehnung nicht vorstellen.
Das sonstige Vermögen nützt auch nur dann etwas, wenn die Bank eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf die Werte hat ( z. B. Verpfändung bzw. Mithaftung durch Belastung ).
Du siehst anhand der wenigen Antworten auf deine Frage: die Lösung ist nicht einfach. Da du dich absichern willst, empfehle ich dir den Rat eines Anwalts, der gleichzeitig auf Fachanwalt für Steuerrecht ist, in Anspruch zu nehmen. Auf wenn dies mit Kosten verbunden ist, soviel sollte dir dieser Weg wert sein, wenn du jegliches Risiko ausschliessen willst.
Bei einer Inlandsüberweisung, die auch noch online ausgeführt wird, sollte es unter normalen Umständen keine Probleme geben.
Alles komisch ! Warum nimmt die Tochter den Kredit auf, wenn doch der Freund offenbar alleiniger Eigentümer der Wohnung ist ? Welche Sicherheit hat die Bank für den Kredit an die Tochter ? Haftet der Freund ebenfalls mit ? Fragen über Fragen. Eine Empfehlung zu geben ist nicht möglich.
Die bereits zitierten bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften verlangen bei Immobilienfinanzierungen die Objektbesichtigung durch die Bank oder einen zertifizierten Gutachter, der im Auftrag der Bank tätig wird. Die Kosten trägt die Bank. Im übigen ist es gängige Praxis, dass eine Bank, die sich ins Risiko begibt, sich auch ein Urteil über die Qualität der gebotenen Sicherheit verschafft. Dies gilt sowohl bei Neu- als auch bei bestimmten Größenordnungen in Abständen für Bestandsfinanzierungen.
Es gibt durchaus Banken, die Konditionen-Reservierungen vornehmen. Diese Möglichkeit kommt allerdings immer weniger vor, da in der Regel bei Reservierung noch keine Objekt- und Bonitätsprüfung durchgeführt wurde und die Bank das Zinsänderungsrisiko im Falle eines Nichtzustandekommen des Vertrages somit allein trägt. Sollte eine Bank dennoch mitspielen, müßten genaue Absprachen treffen.
Wichtig ist, dass Bauzeitzinsen überhaupt im Gesamtkostenplan enthalten sind. Die Finanzierung müßte mit den kreditgewährenden Instituten abgestimmt werden und ist u.a. abhängig von den gestellten Sicherheiten.