Ich rate dir zunächst einmal Eigenkapital zu bilden, bevor du dich auf ein solches Abentuer begibst. Dein Vorhaben beinhaltet eine Menge Annahmen in der Zukunft, die heute kein Mensch vorhersagen kann.
Das kommt ganz auf die persönlichen Verhältnisse an. Entscheidend ist jedoch, dass rechtzeitig das Gespräch mit der Bank gesucht wird und die aufkommenden Probleme dort geschildert werden. Normalerweise hat die Bank kein Interesse daran, sofort die Kündigung und Verwertung bei Zahlungsschwierigkeiten voranzutreiben.
Abwarten bis der Schufa-Eintrag gelöscht ist und dann zunächst einmal mit der Hausbank sprechen. Die wird euer Zahlungsverhalten am Besten beurteilen können. Alternativ kann sicherlich auch ein unabhängiger Finanzberater weiterhelfen.
Die Frage der besten Übertragung ( Schenkung ? ) solltest du mit deinem Notar besprechen. Dabei sollte auch der steuerliche Aspekt berücksichtigt werden. Ob eine Übernahme der Kreditverpflichtung bei gleichzeitiger schuldbefreiender Wirkung für den Vater/Schwiegervater erfolgen kann, liegt in der Entscheidung der finanzierenden Bank. Frag doch mal, ob eine Entschädigung anfällt wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird und welche Bedingungen bei einer Neufinanzierung gelten.
Es gibt unendlich viele Institute, die langfristige Zinsbindungen anbieten. Welche das beste Angebot für dich hat solltest du selbst herausfinden. Es würde wenig nützen, wenn ich dir beispielsweise eine Bank im Norden nenne und du im Süden wohnst. Einfach mal die üblichen Portale aufrufen und nach günstigen Möglichkeiten schauen. Viel Glück.
Um eine einigermaßen brauchbare Antwort zu finden müsste man wissen, ob Finanzierungskenntnisse vorhanden sind. Ferner, ob ein bestimmtes Objekt schon gewählt wurde oder soll nur der Finanzierungsrahmen geprüft werden ? In der Regel wird der Finanzierungsberater der Bank vorgeben, welche Unterlagen für das Gespräch beigebracht werden müssen. Bevor ein Abschluss erfolgt, sollten Vergleichsangebote eingeholt werden.
Also, zunächst mal das Gespräch führen. Wenn das Ergebnis vorliegt und die Fakten bekannt sind, lässt sich die Frage besser beantworten.
Sofern die alte und neue Bank ein und dasselbe Institut sind und bereit ist KfW-Mittel zur Verfügung zu stellen, müsste die Finanzierung mit Neueintragung von T€ 15 bei freien T€ 25 möglich sein, vorausgesetzt es bestehen keine Rechte eventueller Nachranggläubiger an dem Grundpfandrecht. Wenn der neue Kreditgeber nicht identisch ist mit dem alten, kann es sein, dass eine Neueintragung über T€ 40 ( bei gleichzeitiger Löschung der freien Teile ) verlangt wird.
Ich würde noch einmal mit der Bank sprechen.
- Die Bank kann den Sicherheitentausch ablehnen. 2. Ob eine Falschberatung stattgefunden hat lässt sich anhand der Daten nicht beurteilen.
Ich würde zunächst noch einmal das Gespräch mit der Bank suchen und dabei den finanziellen Engpass offen ansprechen. Da es um die Belange deines Kunden ( ? ) geht, bietet es sich an, den Termin gemeinsam wahrzunehmen. Quasi um ihn zu unterstützen !
Die Eigenkapitalquote hängt von mehreren Faktoren ab, ist aber keineswegs gekoppelt an das Alter des/der Kreditnehmer/s. Viel wichtiger sind die persönlichen Verhältnisse ( Einkommen, Arbeitsverhältnis, Familienstand, Kaufobjekt ). Ein Bank- oder Finanzberater wird dir weiterhelfen können. Einfach mal einen unverbindlichen Termin vereinbaren.
Der Unterschied ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Formulierung, insofern kann es nicht das Selbe sein. Eng = nur eine bestimmte Forderung; weit = sämtliche - auch künftige - Forderungen. In der Regel verlangen die Banken die weite Zweckerklärung und lassen sich nur ungern und selten auf eine abgespeckte Form ein.
Eine derartige Vereinbarung kommt in der Praxis durchaus vor, gilt aber nicht für alle Banken. Alles reine Vereinbarungssache, daher vor Vertragsabschluss mit der Bank sprechen und diesen Punkt auf die persönlichen Bedürfnisse abstellen.
Die Risikoversicherung soll in erster Linie durch den plötzlichen Ausfall eines Kreditnehmers die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen abdecken. Einen Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung schließt dies nicht unmittelbar ein, es sei denn, die Kreditvereinbarung beinhaltet einen solchen Fall ausdrücklich.
Da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, liegt es vornehmlich an der Kulanz der kreditgebenden Bank, die Ablösung auch ohne zusätzliche Kosten zuzulassen.
Die Entscheidungen der angefragten Banken kann ich durchaus nachvollziehen. Wer will schon bei einem Kreditnehmer, der über kein nachhaltiges Einkommen verfügt, das unternehmerische Risiko tragen. Versuch doch einfach mal über deine Hausbank oder einen seriösen Finanzvermittler eine zinsgünstige Anlageform für dem Kapitalvermögen zu finden. Da Teile offenbar zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt werden, dürfte die genaue Summe noch zu ermitteln sein.
Das eine was ich will, das andere was ich muss.
Der Verkäufer hat tatsächlich einen ernsten Interessenten oder pokert nur, wer weiß das schon. Auf jeden Fall ist nachvollziehbar, wenn er Druck ausübt. Es geht schließlich um seine Belange. Da wird er sicherlich eine eigene Strategie entwickelt haben.
Was die Finanzierung angeht, scheint das Angebot der Nationalbank nicht konkurrenzfähig zu sein, wenn dauernd neue Auflagen ins Spiel gebracht werden und damit eine verlässliche Planung bei den Terminvorgaben aussichtslos erscheint.
Andererseits sollte man sich aber von der Sparkasse nicht unter Druck setzen lassen. Das gilt auch für jeden weiteren Anbieter.
Also, was kann passieren, wenn dem Druck nicht nachgegeben wird: 1. das Objekt ist weg. 2. die Finanzierung zu den angebotenen Konditionen gilt nicht mehr.
Daher noch einmal: das eine was ich will, das andere was ich muss. Ob sich der Verkäufer überhaupt auf eine Rücktrittsvereinbarung einlässt erscheint höchst zweifelhaft.
Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Existiert der Vertrag schon oder soll erst einer abgeschlossen werden ? In Zeiten niedriger Zinsen wie jetzt halte ich diese Finanzierungsform ohnehin für nicht vorteilhaft. Das Zinsänderungsrisiko lässt sich heute bei jeder Bankfinanzierung auf ein erträgliches Maß reduzieren, bei " Volltilgerdarlehen " sogar ausschalten.
Die Bank macht bei der Ermittlung der Entschädigung keinen " Passiv/Passiv-Vergleich ", sondern stellt die Aktivzinsen den Passivzinsen gegenüber. Auch wenn hierbei kein Schaden entstanden ist, wird sie zu mindestens den entgangenen Gewinn ( Marge ) verlangen. Im Übrigen gibt es zu dem Thema der Berechnungsmethode höchstrichterliche Entscheidungen. Die Verbraucherzentrale wird da sicherlich weiter helfen können. Mein Rat: mit der Bank über einen Pfandtausch ( in der Regel wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben ) sprechen und dabei auch die zusätzlich benötigten Finanzierungsmittel erwähnen. Im Paket lässt sich besser verhandeln.
M.E. dürfte es schon problematisch sein überhaupt eine Finanzierung zu bekommen. Wenn dies gelingt, sollte dir deine Bank die Frage beantworten. Eine pauschale Aussage ist schwer möglich.
Du solltest m.E. die Kosten für die Beratung durch einen Notar/Anwalt investieren und die Frage nach einer kostengünstigen Lösung dort platzieren. Ohne notariellen Vertrag lassen sich die Eigentumsverhältnisse ohnehin nicht ändern.
Die Frage wurde bereits hinreichend beantwortet.
Es wird immer Institute geben, die Finanzierungen bei 20 % EK übernehmen. Ob es für den Kreditnehmer sinnvoll und vertretbar erscheint, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab ( Familiensituation, Arbeitsverhältnis, Objektangebot ). Die Frage kann daher pauschal nicht beantwortet werden.