Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen?

5 Antworten

Wenn beide verheiratet sind, muss nur einer ein Wohnrecht im Grundbuch haben.


Klaudia880 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 16:16

die zwei sind nicht verheiratet

Solange Du nicht als Miteigentümerin im Grundbuch stehst, solange kannst Du die andere Person überhaupt nicht kündigen!


Klaudia880 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 15:39

mein Sohn wird gerade ins Grundbuch eingetragen. Als alleiniger Eigentümer.

Die eine Person verbreitet Lügen über meinen (minderjährigen) Sohn und mich, und redet sehr schlecht über uns. Darum möchte ich, wenns geht, dass ihr Wohnrecht nicht auf meinen Sohn über geht. Aber wies ausschaut, schauts schlecht für uns aus.

Soweit ich dazu neulich mal gelesen habe, kann die Inhaberin des notariell beurkundeten Wohnrechts dieses auch von den Erben verlangen.

Falls Du selbst googeln willst: Vielleicht hat sie Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch, somit wäre das ein dingliches Recht (Recht an der Sache). Also unabhängig vom gewährenden Eigentümer.


Klaudia880 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 07:50

hmmm okay danke, das hab ich befürchtet. So ganz schlau geworden bin ich beim googlen leider noch nicht.

"Gilt das Wohnrecht dieser auch für den Erben?"

Für ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht logischerweise ja!

Das ist der Sinn und Zweck einer Grundbucheintragung!

Und sofern im notariellen Vertrag auch die zweite Person namentlich mit aufgeführt wird, ist wohl ein Fehler passiert, der sich meiner Meinung nach heilen lässt, so dass auch die zweite Person noch mit in das Grundbuch aufgenommen wird!


Klaudia880 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 08:27

ja dass die Person im Grundbuch weiter im Haus wohnen darf, ist mir klar. Es geht nur um die, die nicht im Grundbuch steht. Die möchte ich nicht im Haus haben, wenns geht. Es gibt einige sehr gute persönliche Gründe dafür.

Danke für die Antwort!

Ja klar, auszahlen.