Lebenslanges Wohnrecht (nach richterlicher Anordnung auf Verbleib im Heim) streichen lassen?

2 Antworten

Ich bin mir absolut sicher, dass das der in dieser Sache für den Wohnrechtsinhaber zuständige gesetzliche Betreuer der Löschung des Wohnrechts entweder überhaupt nicht zustimmen wird oder nur gegen Zahlung eines der Höhe nach vom Wohnwert der Wohnung und der statistischen Lebensdauer des Wohnrechtsinhabers abhängigen Abstands. Einer anderslautenden Vereinbarung würde das Betreuungsgericht nicht zustimmen.

Wenn es zu einer solchen Vereinbarung kommen sollte, müßte sie notariell beurkundet werden.


wfwbinder  20.06.2019, 09:46

DH

dieser Fall ist wieder ein Beweis, dass wir in einer Zeit, wo Menschen sind eventuell nciht mehr selbst versorgen können, aber mit passender Betreuung noch ein langes Leben vor sich haben können, die Wohnrechte sehr sorgfätig udn anders als noch vor 25 Jahren formuliert werden müssen.

Bei Fällen die wir auf den Tisch bekommen, schlage ich immer vor: "Das Wohnrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Sollte eine Betreuung in einem Sanatorium, Krankenhaus, oder Pflegeheim auf Dauer notwendig sein, hat der Hauseigentümer das Recht die Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts zu verlangen."

Manfred

Zur Löschung des Wohnrechts im Wohnungseigentumsgrundbuch bedarf es üblicherweise der Bewilligung des Berechtigten und des Antrags des Wohnungseigentümers. Beide Unterschriften sind öffentlich - z.B. notariell - zu beglaubigen.

U. U.ist auch die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.


Manfred11111 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 15:01

Der Berechtigte ist m. E. aussen vor, wenn er unter Betreuung steht und das Gericht einen Beschluss gefasst hat, dass der Betreute NICHT in die Wohnung zurück darf!

Privatier59  19.06.2019, 15:35
@Manfred11111

Was steht denn in der Wohnrechtsbestellung?

Ist Dir bekannt, dass in Extremfällen der Wohnrechtsinhaber die Wohnung auch vermieten darf? Entsprechende Urteile gibt es. Also vonwegen außen vor!