Wohnrecht möchte mich zu Reparaturen verpflichten, ist dies möglich?
Wir sind 3 Hauseigentümer, die das Haus nicht bewohnen.
Es gibt 2 Wohnrechte die sporadisch kommen. (Ferienhaus)
Das Wasser funktioniert fast nicht mehr, wahrscheinlich sind die Leitungen durch Alter und nicht benutzen zugerostet.
Ich kann und will es nicht reparieren, da es für mich unwirtschaftlich ist. (Das Dach ist n.i.O., keine Heizung, uralte Stromleitung, keine Dämmung etc)
Außerdem werden wohl mehrere 1000€ fällig.
Das Wohnrecht ist allerdings der Meinung ich muss reparieren, da ansonsten das Haus unbewohnbar ist und schließlich hat die Person ja das Recht darauf zu kommen. Ansonsten sei ich ihrer Meinung nach verpflichtet einen anderen Ausgleich (zb finanziell) zu schaffen.
Wer kann hier was fordern, oder halt nicht?
2 Antworten
Hier kommt es auf die genauen Eigentümer und Vertragskonditionen an.
Wenn ihr 3 Eigentümer sind, gilt das Mehrheitsrecht. Wieviel % am Eigentum besitzt du und wieviel die anderen beiden? Wenn die anderen beiden mehr als 50% besitzen und sagen, das repariert werden muss, dann müssen die es anleiern, Die Kosten werden nach Eigentümerverhältnis auf alle Eigentümer umgelegt.
Sind die Wohnrechteinhaber dieselben Personen wie die Eigentümer? Dann gilt obiges.
Sind die Wohnrechteinhaber andere Personen, dann solltet ihr schauen, was beim Eintragen des Wohnrechtes Abgesprochen wurde, inwiefern sie sich an Renovierung und Sanierungskosten beteiligen müssen oder gar selber übernehmen müssen.
Ja, ihr müsst euch alle drei zusammensetzen und besprechen, was zu machen ist und was nicht. Wenn die anderen beiden wollen, das dies erledigt wird, dann bist du überstimmt. Bei 1000 € musst du dann entsprechend deines Anteils 400 € zahlen, die anderen beiden 500 und 100€
Deswegen haben grosse Hausgesellschaften eine Instandhaltungsrücklage. Man zahlt monatlich eine kleine Summe nach Eigentumsanteil auf ein extra Konto, von diesem Konto werden solche Maßnahmen gezahlt.
Z.b. ihr einigt euch auf 150€ Instandhaltung, davon zahlst du 60€ und der andere 75€ und der dritte eben 15€ Monatlich ein. Und von diesem Geld werden entsprechende Reparaturen gezahlt.
Und wie gesagt schaut in die Verträge der Wohnrechteinhaber, ggf müssen die sich an solchen Kosten beteiligen. Häufig wird nämlich sowas anstelle einer Miete vereinbart.
Das hängt voll und ganz vom Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung ab, auf der das Wohnrecht beruht. Da ist alles möglich zwischen 'die Wohnrechtsinhaber zahlen' und
'der Eigentümer zahlt, da herrscht Vertragsfreiheit. Also, falls der diesbezüglich Vertragstext für Dich nicht direkt eindeutig verständlich sein sollte, den Wortlaut (! bitte keine eigene Zusammenfassung!) mal hier posten, dann kann man viellicht etwas dazu sagen.
Alternativ: Vielleicht will einer der anderen Eigentümer Deinen Anteil übernehmen - dann verkaufe Deinen Teil.
Danke für die Antwort.
Ich habe 40%, ein Eigentümer 10% und der andere 50%.
Wohnrecht ist extra. Von den Eigentümer lebt niemand im Haus.
Es ist nichts schriftlich festgehalten.
Ich habe meinen Anteil letztes Jahr erst übernommen, da ich am Grundstück interessiert bin. Ich wohne in direkter Nachbarschaft und nutze das Grundstück als Pächter zum Teil schon seit Jahren.
Also können mich die 60% zwingen etwas zu machen? Wir reden über ein paar 1000€ wegen defekter Wasserleitung.