Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?
Liebe Community,
ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.
Ausgangslage:
Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.
- Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
- Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
- 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)
Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.
Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.
Meine Überlegungen:
Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.
Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.
Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.
Danke und liebe Grüße
solea
Jetzt ist es leider noch etwas anders gekommen. Mein Bruder soll jetzt sogar die Mieteinnahmen aus der oberen Wohnung im Zweifamilienhaus erhalten. Er erhält damit 450.000 jetzt (das ganze Haus). Ich dagegen erhalte jetzt die Wohnung 1 (150.000 euro) + 50.000 Euro einmalige Zahlung + die Wohnung 2 (200.000) dann, wenn meine Eltern dort irgendwann ausziehen. Das kann aber noch dauern. Vielleicht Jahrzehnte. Ich weiß nicht, wie mein Vater diese Lösung für fair halten kann.
2 Antworten
Ich finde den Vorschlag Deines Vaters/Eurer Eltern zwar nicht perfekt (Dein Bruder bekommt ca. 100.000,- mehr), aber auch nicht direkt zu beanstanden.
Dein Bruder hat zwar ein Zweifamilienhaus, aber nutzen kann er nur die eine Wohnung. Die Miete aus der zweiten Wohnung bekommt Euer Vater.
Du bekommst auch zwei Wohnungen, wenn auch nicht als einheitliches Haus, aber du könntest auch eine davon selbst nutzen (wie Dein Bruder die Wohnung im Haus), oder Du kannst sie vermieten.
In die Verträge sollte aber aufgenommen werden:
- Was passiert, wenn einer der Eltern, oder beide in ein Heim gehen?
- Die miete aus der oberen Wohnung im Haus geht weiter an die Eltern bis zum Tod des Letztversterbenden.
- Deine Eltern müssen die Nebenkosten für ihre Wohnung selbst tragen (so eine Klausel wird häufig vergessen und das sorgt für Verdruss).
Lieber SebastianK das ist eine eigene Antwort, aber warum setzt Du es als Kommentar zu meiner Antwort, mit der Deine Äußerungen nichts zu tun haben?
War versehentlich, hoffentlich sieht es der Verfasser trotzdem
Vielen Dank für die Antworten,
ich sehe es nun auch schon etwas differenzierter.
Ja, unter der Prämisse, dass mein Bruder nicht über die obere Wohnung im Zweifamilienhaus bis zum Tod meiner Elternvern verfügen kann, so wie ich eben auch nicht über die Wohnung 2 bis dahin verfügen kann, kann ich mit der Lösung auch einigermaßen leben
(Man muss dazu sagen, dass der Erstvorschlag meines Vaters war, dass mein Bruder die Mieteinnahmen aus der oberen Wohnung des Zweifamilienhauses zur Renovierung der unteren Wohnung erhält - das fand ich sehr unfair).
Mein Vorschlag(Bitte) an meinen Vater wäre nun der folgende:
- Lösung wie gehabt (Ich Wohnung 1 jetzt, mein Bruder jetzt untere Wohnung des Zweifamilienhauses
- Mein Bruder erzielt keine Einnahmen mit der oberen Wohnung des Zweifamilienhauses bis zum Tod meiner Eltern.
- Nach dem Tod meiner Eltern erhalte ich Wohnung 2 und er die obere Wohnung des Zweifamilienhauses
- Ein kleiner Ausgleich von Seiten meines Bruders an mich zum jetzigen Zeitpunkt wenn möglich (Wahrscheinlich kommt es dann eher zu einer weiteren Leistung an mich durch meinen Vater, damit mein Bruder nicht belastet wird (der Arme..))
- Die weiteren von dir genannten Punkte sollen vertraglich geregelt werden
Nochmal vielen Dank!
Deine Rechte sind nicht nur beschränkt, sondern aktuell hast Du gar keine Rechte. Die Eltern dürfen natürlich frei über ihr Vermögen verfügen.
Sollten die Eltern länger als 10 Jahre weiterhin leben, bestünde auch kein Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr (höchstens bezogen auf die 70 qm Wohnung, die ja mit einem Nießbrauch belegt wird, aber da ergibt sich rechnerisch ja auch nichts).
Zum familiären Empfinden würde ich es so sehen, dass aktuell Dein Bruder einen Wert von 265.000 erhält (Haus untere Wohnung, die obere Wohnung kann er ja auch nicht nutzen) und Du erhältst einen Wert von 150.000. Differenz von 85.000. Bzw. er könnte für die 100 qm z.B 700,-€ Kaltmiete über die angenommenen 20 Jahre erzielen und Du für Whg.1 nur z.B. 400,-€. So richtig gerecht ist das natürlich nicht verteilt. Ist natürlich ohnehin nur eine Milchmädchenrechnung.
Zumindest komme ich auf ganz andere Zahlen als Du. Deshalb mal von hier als Anregung.
Aber da der Vater eine Ausgleichszahlung ohnehin schon ausgeschlossen hat, ist das natürlich müßig.
Um auf die Frage einzugehen, was deine Rechte sind Folgendes:
Da deine Eltern Eigentümer sind, können Sie mit Ihrem Eigentum machen, was Sie wollen. Da hast du derzeit überhaupt keine Rechte/ Gegenrechte.
Etwaige Schenkungen wären wie du gesagt hast, auf deinen Pflichtteil anzurechnen, wenn die Schenkung jedoch zu lange zurückliegt nicht und du gehst immerhin von einer Lebenserwartung von 20 Jahren aus. Außerdem müsstest du das Erbe dann ausschlagen, um einen Pflichtteil zu erhalten.
Deine beste Möglichkeit wäre, o.g. deinen Eltern vorzutragen und zu hoffen, dass Sie dich verstehen und "gerechter " zwischen Ihren Kindern aufteilen.