das habe ich zum ersten Mal gehört. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugniss und dieses muss unendgeldlich sein. Er kann ja damit nicht auch noch Geld verdienen wollen
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In solchen Fällen will das Finanzamt immer ein Fahrtenbuch sehen. Wenn man im nachhinein seine Kilometer nachvollziehen will, würde ich es auch so machen. Nur man sollte darauf gefasst sein, das diese Forderung kommt
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Rückgabe nur mit einen Kassenbeleg. Man darf das normale Rückgaberecht nicht mit den Rückgaberecht beim Onliine Kauf verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Hier sind es bis zu zwei Wochen.
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