Ich kaufe eine eigentumswohnung, was passiert damit wenn mein Mann ins Pflegeheim muss

2 Antworten

Es besteht auf jeden Fall das Risiko, dass die Wohnung weg ist, wenn spätestens Du in ein Heim musst und die Rente nicht ausreicht um die Kosten zu tragen.

Auch die Schenkung an die Tochter ist keine absolute Rettung, aber auf jeden Fall schon mal besser. Sollte nämlich die Pflegebedürftigkeit in weniger als 10 jahren eintreten, könnte die Schenkung zurück genommen/gefordert werden, weil eine Notlage ein Grund für die Rückforderung ist.

Aber die Schenkung des Geldes für ein lebenslängliches Wohnrecht könnte (muss berechnet werden) eine angemessene Gegenleistung sein.

Es gäbe noch die Lösung, das Geld gegen eine Rente an die Tochter zu geben. Die baut /kauft eine Wohnung, die sie dann wiederum an Euch vermietet.

Was die günstigste Lösung ist, wird eine Rechenaufgabe, für die man mehr Informationen benötigt.


Primus  06.06.2014, 12:31
Es besteht auf jeden Fall das Risiko, dass die Wohnung weg ist, wenn spätestens Du in ein Heim musst und die Rente nicht ausreicht um die Kosten zu tragen.

Ich muss dazu leider ein Veto einlegen, denn es zählt neben 2.600 € Vermögen auch das angemessene Wohneigentum, das vom Hilfesuchenden oder einer weiteren Person der sogenannten Einsatzgemeinschaft - das sind insbesondere zusammenlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - allein oder gar zusammen mit Angehörigen bewohnt wird.

TopJob  06.06.2014, 12:59
@Primus

Richtig. Und deswegen auch die Aussage von wfwbinder:

spätestens wenn du in ein Heim muss

Dann entfällt nämlich die Nutzung des selbstbewohnten Wohneigentums (es sei denn es ist abzusehen, dass die Person wieder in die Wohnung zurückkehren wird). Und somit darf die Immobilie verwertet werden.

Gesetzt den Fall, das Sozialamt muss einen Teil der Heimkosten übernehmen, kannst Du - insofern die Wohnung eine angemessene Größe hat - wohnen bleiben und brauchst keine Angst vor einem Verkauf der Wohnung haben.

In dem Fall, dass der 2. Partner auch ins Heim kommt, oder verstirbt, kann die Wohnung nicht vererbt werden, sondern wird dann vom Sozialamt konfisziert und verkauft, um von den Erlös die vorhergegangenen Ausgaben erstatten zu bekommen.