Haus überschreiben auf Ehegatten wg. Pflegefall der Schwiegermutter?
Mein Mann und ich besitzen ein Einfamilienhaus (wird noch abbezahlt) und wir haben 2 kleine Kinder. Nun ist meine Schwiegermutter völlig überschuldet und kommt wahrscheinlich in ein Pflegeheim. Um zu vermeiden, daß mein Mann diverse Unterhaltskosten an seine Mutter zahlen muss bzw. unser Haus zu schützen, haben wir nun die Idee, daß kpl. Haus auf mich (Ehefrau) oder unsere Kinder zu überschreiben. Bringt das was? Mein Mann ist mom. in Elternzeit und bekommt lediglich einen kleinen Teil Elterngeld, weshalb ich Vollzeit arbeite, um die Familie zu ernähren. Sein Bruder ist privatinsolvent. Welche Möglichkeiten haben wir, um uns zu schützen? Ist ein 'Informationsgespräch beim Notar" kostenfrei?
3 Antworten
Vielleicht helfen Dir diese Aussagen ein wenig weiter: ( speziell im Hinblick auf den insolventen Sohn )
Wenn eine Beratung - wohl am ehesten bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Pflege: Zuzahlung für Angehörige | Pflegeversicherung
www.pflegegeld-portal.de/pflege-zuzahlung-fuer-angehoerige/Euer Haus ist nicht mal abbezahlt und gehört mit Sicherheit zum Schonvermögen. Der Selbstbehalt für eine Familie mit Kindern ist schon ganz ordentlich. Eine angemessene, selbstgenutzte Immobilie ist u.a. Schonvermögen.
Informiert euch erstmal über Elternunterhalt. Ob im Moment überhaupt gezahlt werden müsste.
Zum "Überschreiben" der Immobilie an eure Kinder: Ich glaube es ist nicht ohne weiteres möglich eine belastete Immobilie d.h. Schulden an Kinder zu übertragen, weiterhin wäre z.B. dieser Immobilienanteil in 15-X Jahren Vermögen der Kinder und sie sind u.U. nicht mehr berechtigt Bafög zu beziehen. Sollte man auch bedenken.
Euer Haus, euer Vermögen u. Altersvorsorge. Wenn dein Mann dann im späteren Verlauf der Jahre mal 200-300€ für den Unterhalt der Mutter bezahlen muß, es wird nicht ewig dauern, Eltern (ok, nicht alle) haben auch viel in ihre Kinder investiert.
Aber Elternunterhalt wird euch nicht verarmen.
Wie die Vorantworter auch schon angedeutet haben, nichts überstürzen.
Erst einmal genau über Elternunterhalt (Freibeträge, Schonvermögen, usw.) informieren, das ist nicht so schlimm.
Schenkungen können sinnlos sein. Wenn es hart auf hart käme, können diese innerhalb von 10 Jahren sogar rückabgewickelt werden.