Mutter dement im Heim, Erbt vom Vater Schulden?
Meine Mutter lebt seit einem Jahr im Heim und ist Dement. Mein Vater hat bis Mai die Heimkosten selbst getragen und somit sein komplettes Vermögen bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht. Vor 14 Tagen ist mein Vater plötzlich verstorben. Bei der Durchsicht der Unterlagen in seiner Wohnung sind mir Verbindlichkeiten in Höhe von 22000€ aufgefallen. Auch hätte mein Vater ab Juni als Sozialhilfeempfänger gegolten. Meine Mutter würde somit die Schulden erben, die sie ja nicht tilgen kann. Die Wohnung mussten wir bereits kündigen (Vorgabe Sozialamt) und sind dabei diese entsprechend aufzulösen. Ist es ratsam das Erbe für meine Mutter auszuschlagen? Das würde ich natürlich für mich und meine Söhne ebenfalls tun. Was passiert mit den Schulden, sollte Mutter das Erbe quasi annehmen? Sie kann diese auf keinen Fall bezahlen.
3 Antworten
Wer ist denn Betreuer oder Generalbevollmächtigter über die Mutter?
Nur derjenige kann ja rechtlich verbindlich vor dem Nachlaßgericht das Erbe ausschlagen.
Wenn kein Testament vorhanden bist, bist Du Miterbe und mußt ebenfalls ausschlagen für Dich und Dein Kind.
Was die Mutter betrifft so ist die anscheinend ohnehin mittellos. An sich braucht sie ein überschuldeten Erbe nicht weiter zu kümmern da bei ihr nichts zu holen ist. Dennoch sollte man die Ausschlagung für sie erklären. Wird allerdings zeitlich sehr eng da eine 6-Wochenfrist gilt und eine Entscheidung über eine gesetzliche Betreuung manchmal Monate braucht.
Dann seid ihr für die Auflösung nicht mehr zuständig und solltet dieses auch tunlichst lassen.
Könnte man ansonsten als Annahme der Erbschaft durch konkludentes Handeln auslegen!
Es ist ratsam, dass die Mutter das Erbe ausschlägt. (Und alle anderen aus der Familie auch!)
Da sie dement ist, kann das nur ihr Betreuer machen. Und der benötigt für eine Erbausschlagung die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Das kann länger dauern, als die 6-Wochenfrist. In diesem Falle kann aber die Frist gehemmt sein, bis das Vormundschaftsgericht zustimmt.
Wenn Du eine Vollmacht hast, kannst Du die Erbschaft für die Mutter ebenfalls, durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, ausschlagen. Voraussetzung ist aber eine Vollmacht, die notariell beurkundet oder zumindest öffentlich beglaubigt ist. Wenn Du eine solche Vollmacht nicht hast, kann nur ein für die Mutter bestellter Betreuer, siehe oben, die Erbschaft ausschlagen.
Fass ab sofort nichts mehr an. Auch die Wohnungskündigung war schon nicht rechtens. Ihr habt ein Problem.
Ihr hättet sofort alle (nicht nur die Mutter) das Erbe ausschlagen müssen.
Denn die Hälfte des Erbes- sofern kein Testament da ist, geht zu euren lasten. D.h. Kinder erbt die Hälfte der Schulden.
Es kann sein, das durch die Kündigung der Wohnung und entfernen der Sachen es so gesehen wird, als wenn ihr das Erbe angenommen habt.
Kümmert euch also erstmal darum ob eine Erbausschlagung noch möglich ist, oder ob es dafür zu spät ist.
Wenn du selber flüssig bist und bereit bist die Schulden zu tragen, bzw. noch genug Gegenwert da ist(Wertgegenstände, Schmuck) dann lässt sich darüber überlegen, das Erbe anzunehmen.
Irgendeiner muß auch noch die Beerdigung zahlen, die geht leider zu Lasten der Erben ersten Grades auch wenn ihr das Erbe ausschlagt. Es sei denn ihr seid auch Sozialhilfeempfänger. Dann kann das Amt die Kosten für einen einfache Beerdigung übernehmen.
Erbe ist alleine meine Mutter (Berliner Testament) Beerdigungskosten sind bereits voll abgedeckt und bezahlt.
da diese im Heim ist, haben wir die Auflage vom Sozialamt bekommen, die Whg schnellstmöglich zu kündigen. Also das Vermögen meiner Eltern ist vom Sozialamt bereits geprüft und ab Juni würden beide Eltern als Sozialhilfeempfänger gelten. Für meine Mutter würde sich quasi auch mit den Schulden doch nichts ändern, da hier nichts zu holen ist. Oder verstehe ich dies falsch?
bisher haben wir nur Papiere geordnet und Vertragskündigungen vorbereitet. Da uns noch keine Sterbeurkunde vorliegt, noch nichts versendet. In der Whg selbst gibt es keine Wertgegenstände, es ist ein normaler HH.
Das habt ihr schon richtig gemacht. Die Wohnungskündigung ist auf der Grundlage der Vollmacht erfolgt, die zu Lebzeiten erteilt wurde und offensichtlich über den Tod hinaus Gültigkeit hat. Deshalb kann aus der Kündigung der Wohnung nicht der Schluss gezogen werden, Ihr hättet eine Erbschaft angenommen.
Hallo,
Vielen Dank. die Vollmacht habe ich bereits, dies hat mein Vater zu Lebzeiten schon geregelt.
im Testament haben sich meine Eltern gegenseitig bedacht und nur wenn beide Tod sind, würde ich erben.
wenn ich nun das Erbe für meine Mutter ausschlage und dies für mich und meine Söhne ebenfalls tun, können uns Nachteile bei Auflösung der Whg entstehen? Da wir ja alle rechtlich quasi keine Erben wären?