Ich habe geerbt, muß ich nun für meine Schwiegermutter im Pflegeheim mit meinem Erbe aufkommen?
Habe mit Ehevertrag geheiratet, kein Zugewinn für Erbe;
3 Antworten
Grundsätzlich gilt die Regelung nach § 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Gesetzliche Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten bestehen nur bei Verwandtschaft in gerader auf- oder absteigender Linie. Ein Schwiegersohn oder Schwiegertochter steht seitlich davon und muss deshalb nicht für die Schwiegereltern zahlen.
Wer ist denn der unglückliche Erblasser? Wenns der Ehemann war: Liegt eine letztwillige Verfügung vor? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Allgemein kann man nur sagen, daß man mit einer Schwiegermutter nicht verwandt ist und damit Unterhaltsansprüche ausscheiden.
Für Deine Schwiegermutter musst Du nie aufkommen, denn Du bist gegenüber Deiner Schwiegermutter nicht unterhaltspflichtig. Also egal ob mit Erbe, oder ohne Erbe, mit hohem, oder geringem Einkommen.
Gilt aber nur, wenn der den Haushalt führt und nicht arbeitet. Oder sein Einkommen so gering ist, dass sie ihn unterstützen müsste.
An das ererbte Vermögen kommt keiner ran und sie muss es auch nicht für den Gatten nutzen.
Aaaaaber:
Sie ist gegenüber ihrem Ehemann unterhaltsverpflichtet.Man wird dessen wirtschaftliche Ktaft auch daran messen, was sie zu seinem Unterhalt beitragen kann.