Grunderwerbssteuer bei sofortigem Wiederverkauf?
Guten Tag,
ich habe ein günstiges Angebot eine Immobilie zu kaufen, die jedoch nicht meinen Vorstellungen für Eigennutzung entspricht. Diese könnte ich jedoch mit Gewinn weiter verkaufen.
Früher habe ich gehört, dass man beim zeitnahen Verkauf einer Immo nach dem Kauf keine Grunderwerbssteuer zu entrichtet hat. Ist das richtig? Wie lange beträgt diese Zeitspanne?
Vielen Dank im Vorab und beste Grüße an alle Immo-Interessierten
Elisa
3 Antworten
Da hat Dir jemand einen Bären aufgebunden.
Doppelte Grunderwerbsteuer kannst Du nur vermeiden, wenn Du entweder den Verkäufer, oder den Käufer, oder beide ins vertrauen ziehst.
Dann wirst Du über einen gesonderten, oder durch Einbeziehung in den Vertrag zwischen den Beiden bedacht.
Woher sollen wir denn wissen, was du für einen Unsinn gehört hast?
Im übrigen sehe ich da ein gewerbliches Handeln.
Hi Enno,
danke für die Reaktion.
Wenn diese einmalige Aktion als gewerbliches Handeln einzustufen wäre, wie müsste ich mich verhalten? Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? Würde ich dann die Grunderwerbssteuer sparen können, weil ich die Immo dann als Gewerbetreibender weiter verkaufe? Dafür wahrscheinlich fallen andere Steuern an, die dies ausgleichen, wie Spekulationssteuer...
Sorry, das Sammeln der INfos ist recht mühsam, wenn man aus einem nicht-Immo-Bereich kommt.
Viele Grüße
Elisa
Und vergiss bitte nicht ...... Spekulationssteuer wäre zuzüglich zur Grunderwerbssteuer auch noch zu leisten.