Mit eigenem PKW im Außendienst - muss man dafür dann ein Fahrtenbuch führen?

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Wenn dein Freund Angestellter ist gibt es 2 Möglichkeiten. 1. Er rechnet mit dem Arbeitgeber die Fahrten ab, die dieser ihm dann erstattet. Dann erübrigt sich ein Fahrtenbuch und Werbungskosten sind das auch keine, da die Fahrtkosten ja erstattet werden. Die 2. Möglichkeit: Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Pauschale, die wie Gehalt, versteuert und verbeitragt wird, dann kann die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Den Finanzämtern genügt hier i. d. R. eine Aufstellung der dienstlichen Fahrten mit Startort, Ziel (Name, Anschrift) und den gefahrenen Kilometern. Bei sehr hohen Kilometerleistungen im Jahr kann das Finanzamt ein Fahrtenbuch für die Zukunft verlangen. Meistens verlangt das Finanzamt aber auch noch einen Nachweis, dass die angegebene Kilometer auch tatsächlich gefahren wurden. Hier heißt es Werksattrechnungen einreichen, da hier der Kilometerstand aufgeführt ist.