Wie viel Bafög vom Arbeitsamt abgezogen?
Hallo ich habe eine Frage, die mich sehr bedrückt.
ich habe angefangen zu studieren und die Kosten für mein Studium betragen 350€ im Monat. Meine Eltern beziehen beide Hartz-4 bzw. Bürgergeld. Noch habe ich dem Arbeitsamt nichts davon mitgeteilt, weil mir bewusst ist, dass es nur große Probleme geben wird. Ich arbeite nebenbei für 180€ im Monat, und kann mir durch meine langjährigen Ersparnisse die ersten Monate selbst finanzieren. Komplett austreten aus dem Arbeitsamt darf ich erst mit 25 und ausziehen wäre finanziell nicht möglich. Ich habe nun Bafög beantragt, weil es auf Dauer nicht klappt, das Studium selbst zu bezahlen. Jetzt hab ich das Gefühl, dass ich durch das Bafög weniger profitiere, als wenn ich kein Bafög beziehen würde, weil mir das Arbeitsamt doch jeden Cent abziehen wird, sodass mir nur so circa ausgerechnet 100€ + 20% des Bafögs zur Verfügung stehen würden? Darf ich als jemand der in einem Hartz-4 Haushalt lebt überhaupt so ein teures Studium anfangen?
Oder liege ich da falsch? Wie viel würde mir ungefähr übrig bleiben, und reicht es überhaupt um das Studium finanzieren zu können?
4 Antworten
Komplett austreten aus dem Arbeitsamt darf ich erst mit 25 und ausziehen wäre finanziell nicht möglich.
Ausziehen kannst Du jederzeit, soweit Du es wirtschaftlich wuppst, dazu benötigst Du garantiert keine Genehmigung des JC.
Als "Kind" aus einem Bürgergeldhaushalt hast Du Anspruch auf den Baföghöchstsatz incl. des Krankenversichertenbeitrags .
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php
....... Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt ab Wintersemester 2022/23 bei 934 €, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist.
Der KK-Beitrag für Studierende siehe Vergleichsliste:
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassenbeitraege/studenten
Dazu kommt dann noch der Beitrag für die Pflegeversicherung ......
Der studentische Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 22,94 Euro.
Desweiteren hast Du Anspruch auf Überleitung des Kindergeldes = 250 Euro seit Januar 2023 . Desweiteren bist Du auf Antrag hin vom Rundfunkbeitrag befreibar.
Anrechnungsfrei ( hinsichtlich Bafög ) kannst Du zusätzlich einen Minijob annehmen.
Und mit rund 800 Euro Bafög ( ohne Krankenkassenbeitrag ) + Kindergeld + Minijob 520 Euro sollte man selbst bei monatlichen Studiengebühren von 350 Euro, bei diszibliniertem wirtschaftlichen Verhalten, problemlos über die Runden kommen. So sehe ich das .
Bafög ist vorrangig vor ALG2., ergo wird dich das JC sowieso dazu auffordern, Bafög zu beantragen.
Zusätzlich zum Bafög kannst du auch einen Studienkredit bei der KfW-Bank beantragen. Und natürlich ist es richtig, dass staatliche Leistungen wie Hartz IV oder Bürgergeld, die vom Steuerzahler getragen werden, nicht dafür gedacht sind, ein teures Studium zu bezahlen. Ich weiss nicht, was für ein Studienmodell das bei die ist. Aber normalerweise kommen ganz normale Vollzeitstudenten mit deutlich weniger als 600 Euro Semesterbeitrag / Studiengebühren pro Semester hin. Du kannst den Studiengang fortführen oder auch den Studiengang auf ein günstigeres Modell wechseln, BaföG beantragen und natürlich ganz normal jobben gehen, so wie es andere Studenten in deinem Alter ja auch tun.
Du musst jedenfalls Bafög beantragen, das ist vorrangig.
Bisher war es wohl so, dass dann Bafög abzgl. eines Freibetrages von 100,-€ als Einkommen auf eine fiktive Bedarfsrechnung des jobcenter anrechenbar war. Für den restlichen Bedarf kam dann das jc auf. Sodass Dir also 100,-€ zur Verfügung stehen für Fahrkarte, Bücher etc..
Minijobs werden beim Bafög nicht angerechnet und seit 2023 beim H4 auch nicht mehr, wenn Du in Ausbildung stehst.
Ich halte es kaum für möglich, auf Dauer 350,-€ nebenbei zu finanzieren.
Zumal durch die verspätete Meldung ja unberechtigt ALG-II bezogen wurde, was wohl zurückgezahlt werden muss. Du kannst aber nicht rückwirkend Bafög beantragen. Da hast Du locker 2.000 Schulden verursacht, wenn Du im Oktober angefangen hast (Regelsatz plus anteilige Miete für 4 Monate).
Aus dem Vertrag mit der Hochschule wirst Du auch nicht so schnell rauskommen (bitte prüfen).
Minijobs werden beim Bafög nicht angerechnet
korrekt
und seit 2023 beim H4 auch nicht mehr, wenn Du in Ausbildung stehst.
Leider gilt diese Anrechnungsfreiheit erst ab Juli, wenn die Regeln des Bürgergeldes wirklich umgesetzt werden - bisher gibt es diesbezüglich nur den erhöhten Regelsatz.
Danke für die Antwort. Werden mir dann die Leistungen vom Arbeitsamt gekürzt bzw. gestrichen?