Wie schreibt man eine Gebäudeaufstockung ab?
Nein! ich bereite mich nicht auf den Steuerberater vor und nein, ich will nicht für mehr Lebem in der Bude sorgen.
Jemand bekommt ein Haus geschenkt und weil das Dach eh (wirklich) fällig ist wird das Haus aufgestockt.
Er hat also keine Anschaffungskosten oder genau gesagt die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers (Eltern, vernachlässigbar, alte Hütte) und steckt in etwa den Wert des Hauses in ein Dach, das aber auch knapp 2 Meter angehoben wird.
Wie schreibt man die Gebäudeaufstockung ab?
2 Antworten
Was ist die beliebteste Antwort in Steuer- und anderen Rechtsgebieten?
Es kommt darauf an.
Entweder es wird mit dem linearen Satz abgeschrieben, der für dieses Wirtschaftsgut gilt, hier im Zweifel 2 % wodurch sich der gesamte Zeitraum über den abgeschrieben wird verändert.
Oder, wenn sich durch den Dachausbau die Lebensdauer des Gebäudes nicht verändert, dann die Verteilung von Altbestand + nachträgliche Herstellungskosten auf die Restnutzungsdauer.
Wichtig noch, dass durch die Schenkung ja eigentlich die AfA des Schenkenden fortgeführt wurde.
Ich bin zwar absoluter Laie auf diesem Gebiet, fand aber folgenden Link interessant:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/G/Gebaeude-AusbauUmbau.html#D063104800003
DH,
für einen Laien gut gesucht udn was gutes gefunden