Wohnung jetzt verkaufen aber erst in einem Jahr ausziehen! Wie organisiert man das?
Hallo in die Runde,
wir stehen vor folgendem Problem: Wir leben in einer Wohnung, die wir vor zwei Jahren gekauft haben. Ein Drittel dieser Wohnung zahlen wir noch über Kredite ab, der Rest ist Eigenkapital. Nun haben wir die Chance bekommen , ein Haus zu bauen. Dieses wird nächstes Jahr im Oktober/November fertig sein. Unser Bankberater hat uns jetzt geraten unsere Wohnung bereits jetzt zu verkaufen, damit der Käufer die günstigen Zinsen nutzen kann. Außerdem brauchen wir während des Hausbaus unser Eigenkapital, welches in der Wohnung steckt. Sonst müssen wir ja eine Zwischenfinanzierung machen.
Wie könnte man so etwas organisieren und regeln. An wen wende ich mich? Notar?
Lieben Dank für jeden Rat. Elfenfeee
3 Antworten
Rein rechtlich ist das ja kein Problem, denn auch bewohnte Wohnungen können verkauft werden. Man schließt eben zeitgleich und am besten auch in einer Urkunde neben dem Kaufvertrag auch einen Mietvertrag mit fester Laufzeit. Dass Ihr das Jahr nicht kostenlos da wohnen könnt, muß Euch klar sein. Entweder reduziert sich der Kaufpreis oder aber, Ihr zahlt Miete.
Euer Problem wird aber sein, einen Kaufinteressenten zu für Euch akzeptablen Bedingungen zu finden. Es ist ja bei Eigentumswohnungen so, dass für bezugsfreie Wohnungen wesentlich höhere Kaufpreise gezahlt werden als für vermietete Einheiten. Inwiefern sich das auch in diesem Sonderfall auswirkt, solltet Ihr mit einer fachkundigen Person, z.B. einem Immobilienmakler besprechen.
Nach einem Kaufinteressenten suchen und mit diesem vereinbaren, dass Ihr fuer 1 Jahr ein kostenfreies Wohnrecht geschrieben bekommt. Das mindert zwar den Kaufpreis, erspart Euch aber die Mietzahlungen. Alternativ mit dem Verkauf einen 1-jaehrigen Mietvertrag abschliessen. Fuer welche Loesung sich der Kaufer entscheiden wird, haengt davon ab, wie er die Immobilie danach nutzen moechte.
Elfenfee: Ein Erwerbsinteressent, der die ETW sofort selbst nutzen möchte, kommt als Käufer wohl nicht in Frage.
Für einen Investor hingegen wird der vereinbarte Kaufpreis, den ihr - nach Abzug der bestehenden Bank-Restschuld incl. evtl. Vorfälligkeitsentschädigung - als Eigenkapital für euer neues Grundstück braucht, sofort fällig. Bis zum Auszug zahlt ihr an den Käufer für das von ihm aufzunehmende Fremdkapital die Zinsen und eine angemessene Verzinsung für das von ihm eingesetzte Eigenkapital. Einfacher noch: Ihr zahlt an ihn eine angemessene Nutzungsentschädigung, solange ihr das Objekt noch bewohnt.