Wie Nebenkosten abrechnen, wenn der Abrechnungszeitraum vom Versorger abweicht?
Hallo,
wir haben ein kleines Problem bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung für unsere Einliegerwohnung. Wir rechnen die Nebenkosten von 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres ab. Unser Gasversorger rechnet aber von 01.07. bis 30.06. ab. Den Verteilungsschlüssel bekommen wir von einem Dienstleister, der Wärmemängenzähler installiert hat. Wie habe ich die Rechnung nun aufzuteilen?
Konkretes Beispiel:
Ich möchte eine Betriebskostenabrechnung für zwei Parteien für 2017 erstellen. Mir liegt eine Gasabrechnung von 01.07.2016 bis 30.06.2017 über 1000€ vor und eine Abrechnung von 01.07.2017 bis 30.06.2018 über 1500€. Wie teile ich das konkret auf, wenn der Verteilungsschlüssel imaginär bei genau 50% je Partei liegt?
4 Antworten
Du trennst die Betriebskostenabrechnung von der Heizkostenabrechnung. Dein regelmäßiger Abrechnungszeitraum für die Heizkostenabrechnung ist jeweils jährlich zum 30.06. und für die Betriebskostenabrechnung zum 31.12.
In Deinem Fall könnte es allerdings theoretisch ein Problem mit der Heizkostenabrechnung zum 30.06.2017 geben, falls die Heizkosten-Vorauszahlungen zu niedrig waren, denn eine Nachforderung für diese alte Heizperiode ist möglicherweise gem. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB bereits seit dem 01.07.2018 verfristet. Aber in einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus dürfte der Mieter sicherlich einsichtig sein.
Ansonsten könntest Du ihm einfach unter Berufung auf § 573a BGB mit 6-monatiger Frist kündigen. Bei dieser Kündigung erwähnst Du aber bitte nicht die Heizkostenabrechnung, sondern nur diesen Paragrafen!
Du brauchst damit getrennte Werte für den HK- und BK-Abschlag (also z. B. € 60 für HK und € 40 für BK), wobei diese natürlich mit der Kaltmiete (€ 400) zu einer Zahlung (€ 500) zusammengefasst werden.
Ich habe schon viele NK-Abrechnungen gesehen, in denen z.B. die Heizkosten nicht pro Kalenderjahr abgerechnet wurden. Das ist dann immer etwas lästig beim Prüfen der Abrechnungen.
Wenn Du nun per 1.1.2017 vermietet hast und den Zählerstand damals nicht ablesen hast lassen, dann kannst Du ja nur schätzen bzw. so aufteilen, wie Petz es vorgeschlagen hat. Evtl. wäre es gut, das mit dem Mieter zu besprechen, damit er sich nicht übervorteilt fühlt. Eine Verständigung sollte doch wohl möglich sein, oder?
Auf den Gasrechnungen meines Versorgers wird auch bei unterjähriger Rechnungslegung immer der Jahresendstand angegeben.
Für die Nebenkostenabrechnung nehme ich die Rechnungen aus den beiden aufeinanderfolgenden Jahren und rechne anhand der Verbrauchsangaben die Werte für das Kalenderjahr aus.
Das macht mein Versorger leider nicht. Es gibt nur den Angangs- und Endstand der Abrechnung.
Ich persönlich würde die beiden Gasrechnungen zusammenrechnen und dann durch zwei dividieren, dann hast du das Jahresergebnis.
Und das teilst du auf die beiden Parteien auf.
So machen es alle.
Es machen so nicht alle.
Ich würde die Heizkosten- von der Betriebskostenabrechnung trennen und zu den jeweiligen Terminen abrechnen.
Danke, aber das erscheint mir ehrlich gesagt etwas ungenau. Das mag gängige Praxis sein und vielleicht muss ich das dann auch so machen, aber fair und genau scheint mir das nicht zu sein.
Ganz genau bekommst du das nur hin, wenn du am 31.12. oder in der Nähe dieses Termins die Röhrchen ablesen lest und dann den Verbrauch aufteilen lässt. Aber das kostet.......
Danke, das klingt für mich plausibel. Ich denke so werde ich es angehen.