Treppenhausreinigung anmelden + IHK Beitrag?
Hallo,
Wir haben bei uns im Mehrparteien Mietshaus die Treppenhausreinigung + kleine Reperaturen, wie Glühbirne im Treppenhaus tauschen etc., von einem Vormieter (der ausgezogen ist) übernommen. Dafür bekommen wir einen festgelegten Betrag vom Vermieter, was auf alle Parteien in den Nebenkosten abgerechnet wird. Soweit so gut. Die Frage ist: was müssen wir anmelden um dem Vermieter Rechnungen schreiben zu können, und sind wir damit automatisch IHK Beitragspflichtig? Wir wollen keine Gebäudereinigungsfirma gründen, sodern einfach nur bei uns im Haus bisschen sauber machen.
Danke falls einer da Licht ins Dunkle bringen kann.
2 Antworten
Möglicherweise liegt hier gar kein Gewerbe vor. Ein Gewerbe setzt voraus, dass die Absicht hat, auf Dauer damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen verdienen. Von einem Betrieb kann man hier wegen des geringfügigen Umfangs vermutlich nicht sprechen. Die Rechnungen, die Du stellst, sind möglicherweise vor allem ein Aufwendungsersatz. Das Ganze müsste einen gewissen Umfang haben, um ein Gewerbe zu sein.
Du solltest beim örtlichen Gewerbeamt anrufen (Stadtverwaltung, etc.) und dort die Situation schildern. Die können Dir dann verbindlich sagen, ob Du hier ein Gewerbe anmelden musst.
Das ist m.E. ein klassischer Fall von Scheinselbständigkeit. Du hast ja eben keine Gebäudereinigungsfirma o.ä., der Verwalter will sich nur die Sozialabgaben sparen. Bei einem Minijob wären das so 32%.
Und Du musst diese Einnahmen voll versteuern, während ein Minijob für Dich steuerfrei wäre.