Die Ehefrau (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3
erhält im Fall des Falles mehr Krankengeld, ALG1, usw. !!!
Einen - wie viele das fälschlicherweise nennen - Lohnsteuerausgleich
(richtig Einkommensteuererklärung)
gibt es beim Krankengeld, ALG1, usw. NICHT !!!
Wenn >>> in dem Fall der Fragestellerin !!! <<< die Ehefrau
nicht (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3 ist,
erhält sie Fall des Falles WENIGER Krankengeld, ALG1, usw..
Das kann (rückwirkend) nicht geändert werden!
Es ist daher im Regelfall für den Ehegatten,
der mit höherer Wahrscheinlichkeit eher arbeitslos >>> MIT ALG1-Anspruch <<< wird,
bzw. der mit höherer Wahrscheinlichkeit Krankengeld usw. in Anspruch nehmen muss (und auch bekommt)
sinnvoll in Lohnsteuerklasse 3 zu sein!
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Die Lohnsteuerklasse(n) hat / haben überhaupt keinen Einfluss
auf die Höhe der für das jeweilige Jahr zu zahlenden jählichen Einkommensteuer.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer bzw. Einkommensteuervorauszahlungen bekommt man im Rahmen der Einkommensteuererklärung
und des daraus folgenden Einkommensteuerbescheides immer zurück.
Bei zu wenig Lohnsteuer bzw. Einkomnsteuervorauszahlungen muss man nachzahlen.
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Wenn der selbständige Ehemann seine Buchführung richtig macht,
dann ist nach jedem Monatsende der aufgelaufene steuerliche Gewinn bekannt.
Es kann also monatlich mit einen PC-Steuerprogramm und dem mathematischen Wissen, das man bei einem Selbständigen voraussetzen muss,
die Höhe der jählichen Einkommensteuernachzahlung oder Steuerrückerstattung berechnet werden.
Den Betrag der berechneten Einkommensteuernachzahlung muss das Ehepaar sowieso ansparen.
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" in die Klasse 4 rutsche"
Einen Lohnsteuerklassen-Wechsel muss man beim zuständigen Finanzamt per Formular oder ELSTER beantragen.
Nur mit einem PC-Steuerprogramm
und natürlich den vollständigen Eingaben in das Programm
kann man für das Ehepaar jeweils für ein bestimmtes Steuerjahr berechnen,
ob eine gemeinsame Einkommensteuererklärung
oder eine getrennte Einkommensteuererklärung je Ehegatte besser ist.