Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.
Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.
Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.
Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.
Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.
2 Antworten
Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben,
Wer hat das gesagt?
da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind.
Halte ich für ein Gerücht. Sind alle Eure Tippgeber, Influencer usw. Leute, die im Inland tätig sind und unter 17.500,- Euro Einnahmen pro Jahr haben
Der abzug der gezahlten Provisionen/Honorare als Betriebsausgabe ist kein Problem, wenn Ihr den Überweisungsbeleg und die Namen udn Adressen der Leute habt.
Aber die Sache mit der Umsatzsteuer ist wichtig udn @EnnoWarMal hat ja schon die Fälle aufgezeigt.
Ihr solltet Euren Leuten einen kleinen Fragebogen machen, bzw. die Dinge im Vertrag zum Ankreuzen geben.
Wer umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer ist, soll seine USt-ID angeben/bei deutschen reicht Steuernummer. Hinweis aufnehmen: Wer keine USt-ID gibt, bekommt nur den Nettobetrag gezahlt.
Das geht ja leider wieder querbeet.
Nein, wenn Jemand eine Steuernummer gibt ist es nicht sicher, dass er gem.§ 19 Kleinunternehmer ist. Deshalb schrieb ich ja, man sollte die Partner darauf hinweisen, sie sollen sagen, ob sie mit Umsatzsteuer arbeiten und dann UST-ID, oder Steuernummer geben. Bei § 19 ist das nich nötig.
Müssen wir kontrollieren, ob die Influencer ein Gewerbe angemeldet haben
Nein. Der Hinweis, im Vertrag, dass die es versteuern müssen reicht.
Weil theoretisch muss ja jeder mit einer Gewinnabsicht ein Gewerbeanmeldung,
Nein, ich habe auch Gewinnerzielungsabsicht, aber kein Gewerbe, weil ich Freiberufler bin.
Außerdem geht es doch in der Hauptsache um Umsatzsteuer und da ist Basis, dass die Leute Einnahmen erzielen aus einer selbständigen Tätigkeit. Die Absicht Gewinn zu erzielen, darf fehlen.
Okay das verstehe ich, wenn die Partner aber ohne UmSt. ID arbeiten, muss ich doch eine Begründung für die nicht ausgewiesen MwSt. auf die Gutschrift schreiben? Ich kann doch nicht einfach, wenn Ich nur eine Steuernummer bekomme und mir gesagt wird, dass ohne MwSt. gearbeitet wird eine Gutschrift erstellen, Steuernummer der Leistungserbringers drauf schreiben und einfach 0% MwSt. eintragen ... Da wird das Finanzamt doch stutzig.
So würde die Gutschrift dann aussehen, da fehlen jetzt noch Firmenangaben, aber ist das rein von der Ausweisung der UmSt. in Ordnung? https://ibb.co/yn3m68Z
Okay optimal, dann machen wir das so! Vielen Dank für Ihre ausführliche Hilfe (:
Das Problem ist also die umsatzsteuerliche Situation des Leistenden.
Da liegt die Lösung doch auf der Hand:
Entweder derjenige schreibt aktiv eine Rechnung, dann ist ja ersichtlich, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Oder im Vertrag mit demjenigen wird die umsatzsteuerliche Situation festgehalten und ihr wisst, ob Umsatzsteuer auszuweisen ist in der Gutschrift oder nicht.
Was passiert bei Fehlern?
A - USt wird ausgewiesen, obwohl derjenige Kleinunternehmer oder noch nicht mal Unternehmer ist:
- Derjenige muss die Umsatzsteuer abführen
- Ihr könnt sie nicht als Vorsteuer abziehen
B - es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl derjenige Regelunternehmer ist
- Derjenige muss aus dem Rechnungsbetrag Umsatzsteuer zahlen
- Ihr habt keinen Vorsteuerabzug.
Hallo, erstmal danke für die Antwort. Rechnungen schreiben lassen ist vom Aufwand zu groß, da wir voraussichtlich mit 30 und mehr Personen zusammenarbeiten werden. Die Rechnungen würden alle unterschiedlich ankommen zumal wir den Betrag, den uns die Influencer in Rechnung stellen vorher an diese übermitteln müssten.
Ist es nicht möglich eine Gutschrift zu erstellen, 0% Umsatzsteuer zu berechnen und dann auf dem Zettel zu vermerken, dass es sich nicht um einen Unternehmer handelt.
Weil wir wollen im Endeffekt nur das Geld raus hauen und uns keine Gedanken um die steuerliche Situation der jeweiligen Person machen müssen.
Ziel ist es, die Provisionszahlungen/das Honorar als Betriebsausgabe anerkannt zu bekommen. Ich mache dir mal ein Beispiel:
Wir haben eine Dienstleistung im B2B Bereich für welche wir 100€ + 19% MwSt. verlangen = 119€ als Rechnungsbetrag.
Diese 19 Euro führen wir ganz normal an das Finanzamt ab und überweisen nun die Provision von 50% (das ist die höchste Provision die wir zahlen) an den Influencer. Diese enthält nun keine MwSt, da es sich beim Influencer meist nicht um einen Unternehmer handelt. 50€ ist unser Gewinn, den wir als Einkommen versteuern müssen.
Kann ich jetzt eine Gutschrift schreiben: 50€ - Dienstleistung XY 0% MwSt. den Namen und die Steuernummer des Empfängers angeben und gut ist?
Weil ich habe gelesen, dass es für einen Verzicht auf die Mehrwertsteuer eine Begründung braucht. Und wenn wir jeden Monat solche Transaktionen in größerer Menge tätigen, wollen wir dass wir in der Buchhaltung keine Probleme bekommen. Ob die Blogger oder Influencer Ihre Einnahmen letztlich versteuern, soll nicht unser Bier sein!
Ist es nicht möglich eine Gutschrift zu erstellen, 0% Umsatzsteuer zu berechnen und dann auf dem Zettel zu vermerken, dass es sich nicht um einen Unternehmer handelt.
Sicher. Das würde richtig sein bei denen, die entweder kein Unternehmer oder aber KU sind. Bei den Regelunternehmern sind wir im Szenario B.
Das bedeutet für den Leistenden, dass er letztlich 16% weniger Gewinn hat als ihm zustünde, da er aus dem Rechnungsbetrag Umsatzsteuer abführen müsste.
da es sich beim Influencer meist nicht um einen Unternehmer handelt
In dem Fall empfiehlt es sich doch, im Vertragswerk davon auszugehen, dass der Leistende kein Unternehmer (oder KU) ist, es sei denn, er gibt etwas anderes an. Zack - Problem auf den anderen abgeschoben.
Ja genau, das möchten wir ja. Die Frage ist nur wie wir die Gutschrift dann aufstellen sollen. Also wir gehen davon aus, die Influencer sind keine Unternehmer, sondern Privatpersonen. Dann erstelle ich eine Rechnung und weise 0% MwSt. aus. Muss ich da jetzt noch einen Begründung dazu schreiben oder reicht auf die Gutschrift die Steuernummer des Empfängers zu schreiben, den Betrag und eine spalte wo steht 0% MwSt. ?
So würde die Gutschrift dann aussehen, da fehlen jetzt noch Firmenangaben, aber ist das rein von der Ausweisung der UmSt. in Ordnung? https://ibb.co/yn3m68Z
"Die Rechnungen würden alle unterschiedlich ankommen zumal wir den Betrag, den uns die Influencer in Rechnung stellen vorher an diese übermitteln müssten."
klar so ähnlich wird das gemacht. Man schickt dehnen ein Rechnungsformular mit den entsprechenden Beträgen wo dann nur noch die Anschrift und UST-ID und EST-Nr. und Rechnungs-Nr. (da kann man auch das Datum nehmen) ergänzt werden müssen. Das müssen die unterschrieben zurück schicken. Dann ist das in trockenen Tüchern. Unten auf der Rechnung zwei Felder: Ist die UST-ID oder EST-Nr. im Feld UST-ID eingetragen kann man Vorsteuer ziehen. Ist das Feld mit § 19 UStG ein Kreuz gilt Kleinunternehmerreglung. Drittes Feld Bankverbindung nicht vergessen.
aber ist das rein von der Ausweisung der UmSt. in Ordnung?
Bei denen, die Regelunternehmer sind, nicht. Die kriegen irgendwann Ärger mit dem Finanzamt.
Irgendwie drehen wir uns im Kreise.
Ja bei denen die MwSt. pflichtig sind ist es klar. Es geht um die, wo ich nicht weiß ob die ein Gewerbe angemeldet haben, es aber auch nicht prüfen möchte. Ich frage nach der Steuer bzw. Umsatzsteuer ID. Wenn die mir eine Umsatzsteuer ID geben, weise ich diese ganz normal aus. Wenn ich nur eine Steuernummer bekomme und die Influencer sagen, dass Sie Kleinunternehmer sind, weise ich keine Umsatzsteuer aus aber schreibe §19 und wenn die mir eine Steuernummer geben, aber nichts von der Kleinunternehmerregelung sagen, möchte ich einfach so eine Gutschrift machen.
Und die Frage war, ob ich es dann begründen muss und wenn ja wie, dass ich keine MwSt. ausweise. Also das ich einfach eine Rechnung mit 0% MwSt. schreibe, weil die Influencer ja scheinbar kein Unternehmen angemeldet haben. Ich möchte aber nicht den Leuten hinterherrennen, dass diese ein Unternehmen anmelden müssen. Es soll einfach in meiner Buchhaltung alles korrekt sein, dass es keine Probleme gibt und mir der Betrag als Betriebsausgabe angerechnet wird.
Achso.
Nein, einer Begründung bedarf es nur, wenn es eine Steuerbefreiung ist. Aber auch das Fehlen dieser würde keine Auswirkungen haben.
Perfekt, dann sollte alles klar sein! Vielen Dank für die Geduld und die freundliche Hilfe (:
Wir arbeiten größtenteils mit kleinen Influencern zusammen, deshalb sollten diese zu 99% einen Umsatz von unter 17.500€ im Jahr machen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, können wir die Influencer vor Beginn der Zusammenarbeit nach Ihrer Steuer bzw. Umsatzsteuer-ID fragen. Wenn wir eine Steuernummer bekommen, machen wir von §19 gebrauch, im anderen Fall, weisen wir ganz normal eine Umsatzsteuer von 19% aus. Müssen wir kontrollieren, ob die Influencer ein Gewerbe angemeldet haben (wenn wir nur eine Steuernummer erhalten, kann man das ja nicht sicher sagen) oder reicht der freundliche Hinweis, dass alle Einnahmen zu verteuern sind und ggf. ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Sollten die Influencer uns Ihre Steuernummer geben, aber kein Gewerbe gemeldet haben, ist es dann unsere Verantwortung, wenn wir §19 nutzen und die Influencer die Gutschrift akzeptieren? Weil theoretisch muss ja jeder mit einer Gewinnabsicht ein Gewerbeanmeldung, aber wir sind schließlich nicht verantwortlich für die korrekte Besteuerung fremder Gehälter....