wie kann ich meinen Bruder dazu bewegen, das Vorkaufsrecht für meine Wohnung abzutreten?

4 Antworten

Naja, das vorkaufsrecht ist nicht an eine bestimmte Summe geknüpft.

Biete deinen Bruder die Wohnung an, 10-20% über Marktwert sind durchaus ok, und dann setze ihn eine Frist, ja oder nein zu sagen.

Oder du bietest ihn eine nette Summe um darauf zu verzichten

Der Bruder hat doch ein Vorkaufsrecht für Deine Wohnung, nicht für die Deiner Tante. Ihr beide seid Euch einig.

Vorkaufsrecht heißt ja nur, dass der Vorkaufsberechtigte in den Vertrag einsteigen kann. Wenn er nicht in den Vertrag einsteigt, also zu den gleichen Bedingungen kauft, ist er raus.

Besprecht mit dem Käufer einfach die Situation. Nehmen wir an, das gesamte Haus ist 300.000,- wert und beide Wohnungen etwa gleich viel.

Dann macht ihr einen Kaufvertrag in dem der Käufer die Wohnung von Dir für 220.000,- kauft und die von der Tante für 80.000,-.

Also kann Dein Bruder einsteigen und die die 220.000,- geben, für eine Wohnung, die nur rund 150.000,- wert ist, oder (was wahrscheinlicher ist) er lässt es bleiben.

Zahlt er wirklich 220.000,-, werdet ihr die zweit Wohnung garantiert für evtl. nicht 150.000,- last, aber für garantiert mehr als 80.000,- Euro, womit Ihr sogar gemeinsam noch Geld übrig hättet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

verflixxxxt 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 19:45

Hallo wfwbinder, das ist ein guter Vorschlag, und ein nachvollziehbarer Ausweg aus der Zwickmühle. Danke!

Ein potentieller Käufer möchte natürlich schon das ganze Haus kaufen und sich nicht darauf einlassen, dass er möglicherweise nur den Teil bekommt, der meiner Tante gehört.

Das kann man vertraglich absichern .... sprich Vertrag gilt nur wenn die komplette Immobilie erwerbbar ist.

Ansonsten ... mal realistisch .... hätte der Bruder überhaupt Interesse am Erwerb der Erdgeschosswohnung - und wenn ja könnte er über die entsprechenden Mittel verfügen?

verfl.

Du kannst doch am ehestens beurteilen, ob dein Bruder willens und finanziell auch in der Lage ist, von seinem dingl. Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Abschlusses des wirksamen Kaufvertrags könnte er sein VR ausüben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frommwood  03.03.2021, 14:59

Ich frag mal aus eigenem Interesse:

Kann man den Bruder über die Verkaufsabsicht informieren und ihn auffordern rechtsverbindlich anzugeben, ob er das Vorkausrecht ausüben oder (bei Schweigen?) nicht ausüben will?

Franzl0503  03.03.2021, 17:30
@Frommwood

Interessante Frage.

Das Recht zur Ausübung des VR setzt das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags voraus (§ 463 BGB).