Wie kann ich ein Haus auf Grundstück meine Tochter bauen?
Wir haben folgende Situation:
Unsere Tochter hat ein Grundstück.
Wir möchten auf diesem Grundstück, zusammen mit unserer Tochter, ein Haus bauen.
Das Haus sollte eigentlich für uns gebaut werden, aber wir werden alle drei die Baukosten zu einem Drittel übernehmen.
Weil das Grundstück unserer Tochter gehört, wird auch das Haus nach deutschem Recht ihr gehören.
Nach unserem Verständnis, um das Geld in den Bau zu investieren, werden wir unsere zwei Drittel den Baukosten der Tochter schenken müssen.
Sehen wir das richtig? Oder gibt es andere Wege die anteiligen Kosten zu leisten?
Wenn das über die Schenkung realisiert werden sollte, dann möchten wir diese Schenkung mit bestimmten Bedingungen machen:
1. Wir leben lebenslang und alleine im Haus.
2. Wenn einer von uns oder beiden in Pflegeheim müssen, dann übernimmt unsere Tochter, wenn nötig die entsprechenden Kosten. Wenn sie dafür
keine Mittel hat, dann soll das Haus verkauft werden.
Ist es möglich, die Schenkung so zu realisieren?
Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer bei solchem Vorhaben?
Müssen wir das über Notar machen oder um die Kosten zu sparen können wir das Dokument selbe zu formulieren und die Unterschriften von Notar
beglaubigen lassen?
4 Antworten
Komplizierte Situation.
Um das sinnvoll zu lösen müsste man entweder:
- Den Grundstücksteil abtrennen, auf dem Ihr bauen wollt, dann ein Erbbaurecht für Euch eintragen und ihr baut mit einem Darlehen der Tochter für einen Teil des Baus. Halte ich aber für Quatsch. Oder besser:
- Eure Tochter baut ein Haus für das Ihr ihr Geld schenkt etwa in Höhe von 2/3 der Baukosten. Da das wohl unter 800.000, sein werden, gibt es keine Schenkungssteuer. Im Gegenzug lässt die Tochter für Euch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen. Das soll erlöschen, wenn der zweite von Euch in ein Pflegeheim muss.
Die Klausel, dass Eure Tochter für den Heimaufenthalt zahlen muss, hat zwei Seiten. Die erste ist, dass sie sowieso zahlen muss, wenn das Einkommen es zulässt, das wird über das Sozialamt ermittelt.
Der zweite Punkt ist, dass diese Beträge ja unbedingt auf die Höhe der Schenkung begrenzt werden müssen, denn sonst würde ja beim Verkauf der Grundstücksteil auf dem das Haus gebaut wurde, wie auch das Drittel der Baukosten, die die Tochter trägt, mit verloren gehen. Das hielte ich nicht für zumutbar.
ein nicht eingetragenes Wohnrecht ist nicht vorhanden, also nciht durchsetzbar.
Die Löschung kostet nicht viel.
Da frage ich mich auch, wer eigentlich wem etwas schenkt. Für Schenkungen der Tochter an die Eltern gilt nur der Freibetrag von 20.000,-€.
Das ist eine sehr verquere Konstruktion. Diese sollte unbedingt mit einem Fachmann besprochen werden, vielleicht auch mit zweien, nämlich Steuerberater und Notar.
Mal davon abgesehen, dass ein Wohnrecht grundbuchlich eingetragen sein sollte. Ebenso der Vorbehalt bzgl. einer möglichen Heimaufnahme.
Der andere Partner kann dann ja wahrscheinlich umziehen, wenn die Tochter das Haus verkauft zur Deckung der Pflegekosten des ersten Elternteils, der evtl. ins Heim muß? Das muß alles noch durchdacht werden. Auch die Motivation und Zielsetzung.
Lasst den komplizieren Quatsch.
Die Tochter bringt Grundstück und 1/3 der Kosten, Ihr 2/3 der Baukosten. Dazu soll die arme Tocher nicht bis zu euerem Lebensende nichts davon haben und dann noch das Haus verkaufen wenn euer Geld nicht reicht.
Was für eine Schenkung soll das sein - eine negative.
Warum baut ihr denn überhaupt ein Haus, das Geld scheint ihr nicht zu haben und die Lebenszeit scheint zu kurz zu sein.
Die Tochter soll das Haus bauen und finanzieren. Danach euch zu halben ortsüblichen Miete vermieten. Sie kann dann die Kosten absetzen - falls Sie arbeitet
Evtl. leih ihr der Tochter noch etwas Geld zu normalen Zinsen.
Am Ende vererbt ihr was über ist
Mir erschließt sich der Sinn der dahinter steht auch nicht.
Wenn die Tochter Eigentümerin ist kann nur sie bauen und investieren. Wenn Ihr das Haus nutzen wollt und deshalb alles bezahlen wollt, kar könnt ihr das tun. Solltet aber Eure Investition absichern.
Entweder teilt man das Grundstück wenn dies möglich ist. Aber das ist mit weiteren Kosten verbunden. Teilung muss auf jeden Fall vor Bau-Beginnn erfolgen. Der Vorteil liegt im steuerlichem Bereich und in Eurer Absicherung. Das abgeteilte Grundstück kann ja für kleines Geld gekauft werden von der Tochter. Die Tochter muss den Verkauf zwar versteuern, aber die Steuern fallen ja wg des geringen Betrags niedrig aus.
Das ist der Königsweg.
"Zu Tochter muss Heimaufenthalt zahlen" dran denken das wird gerade das Gesetz geändert. Zukünftig ist gesetzlich eine Kostenbeteiligung nur bei Einkünften über 100. 000€ vorgesehen.
Soll man ein lebenslanges Wohnrecht in Grundbuch eingetragen werden? Wenn wird in Grundbuch nachher erlöscht muß meine Tochter was zahlen?