Lohnt sich mit 40 noch der Wechsel in die Beamtenlaufbahn?
Ich habe die Möglichkeit vom Angestelltenstatus (TVÖD EG 12 öffentlicher Dienst) in den Beamtenstatus (A 12) zu wechseln. Ist das mit 40 noch sinnvoll im Hinblick z.B. auf Themen wie Krankenversicherung (50 % der Krankenkosten zahlt Land) und Pension oder eher nicht? Oder sollte man da noch ganz andere Fragen betrachten?
Aus dem Angestelltenverhältnis besteht ein Betriebsrentenanspruch (Zusatzversorgung). Wird dieser Anspruch dann mit der Pension später verrechnet?
Ist der Verbleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Alter eine sinnvollere Option?
2 Antworten
Krankenversicherung
Beamte können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Da der Dienstherr (= Arbeitgeber) aber keine Beträge zahlt, muss man den vollen Beitrag selbst aufbringen. Dafür ist in der GKV eine kostenfreie Familienversicherung und diverse Zusatzleistungen abgedeckt.
In der PKV müssen gesonderte Beiträge für Eheleute bzw. Kinder und natürlich für Zusatzleistungen abgeschlossen und erbracht werden. Dafür nur für das, was die Beihilfe nicht abdeckt.
Da die GKV einkommensabhängig ist, ergibt sich ein finanzieller Vorteil meist nur bei geringeren Bezügen. Bei A12 ist das denke ich nicht mehr der Fall bzw. es hält sich die Waage (je nach Verträgen).
Altersvorsorge ÖD
Die VBL-Klassik kann lt. Rundschreiben der VBL nicht fortgeführt werden. Weder privat noch als Beamter. D.h. es erfolgt zwar kein Verlust der bis dahin erworbenen Ansprüche, jedoch wird eine Beitragsfreistellung ausgesprochen.
Die freiwillige VBL-Versicherung kann privat fortgeführt werden.
Pension
Hierbei ist wichtig in Erfahrung zu bringen, ob und wie die bisherigen Tätigkeitszeiten vor einem Wechsel in das Dienstverhältnis als Beamter als Dienstzeiten angerechnet werden. Pensionen fallen im Verhältnis durchschnittlich höher aus, als Renten.
Zur Anrechnung siehe:
https://beamten-infoportal.de/versicherungen/anrechnungsfaehige-dienstjahre-pension-dienstunfaehigkeitsluecke/
Sonstiges
Beispielsweise:
- Tätigkeitsbereich und Arbeitsumfeld prüfen
- Streikverbot als Beamter
- Gesetzlich fixierte Bezüge und arbeitsrechtliche Regelungen, d.h. kurzfristige Änderungen ergeben sich selten
- "mehr Netto vom Brutto"
Wenn Sie Gehälter vergleichen, dann bedenken Sie, dass vom Netto der Beamten noch die Krankenversicherung zu zahlen ist.
Es gibt keinen Beamtentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit beantwortet sich die Frage, in welche KV man gehen sollte an sich von selber. In der gesetzlichen KV müßte man also als freiwilliges Mitglied immer den vollen Beitrag zahlen. In der PKV hingegen zahlt man einen an dem Beihilfeanspruch orientierten Beitrag. Das ist ungefähr die Hälfte dessen was man bei Vollversicherung zahlen müßte.
Die Zusatzversorgung wird ja für andere Beschäftigungszeiten gezahlt als die Pension. Gegenseitig verrechnet wird da nichts.