Keine ausreichende Erstattung der Fahrtkosten im BEWO?

2 Antworten

Es gibt keinen Anspruch auf Vergütung von Reisekosten irgendwelcher Art, wenn dies nicht verbindlich durch Deinen Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Reisekostenrichtline geregelt ist. Das Risiko von Kostensteigerungen ist alleine Deins, solange sich nicht die Regeln für Erstattungen von Reisekosten ändern.

Die einzige Möglichkeit für Dich besteht darin, das vorwiegend für dienstliche Fahrten genutzte, private Fahrzeug mit den tatsächlichen Kosten für den dienstlichen Anteil zu veranschlagen und davon die Erstattungen abzuziehen. Der Restbetrag wäre dann steuerlich als Werbungskosten anzusetzen. Das wird auch nicht wesentlich die Kosten decken, zumindest aber eine zusätzliche Steuererstattung generieren.

Ansonsten kannst Du natürlich für den Zweck des Besuchs von Klienten einen möglichst energieeffizienten Pkw anschaffen, der auf geringe Betriebskosten für diese Kurzstrecken optimiert ist. Elektrofahrzeuge bieten sich hier an, solange es noch eine Förderung gibt.

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