Keine ausreichende Erstattung der Fahrtkosten im BEWO?
Moin,
ich arbeite als Bezugsbetreuer im ambulant betreuten Wohnen. Da ich die Klienten mit meinem eigenen PKW anfahren muss (Dienstfahrzeuge gibt es nicht) wird jeder Kilometer, den ich zwischen den Klienten-Terminen fahre mit 0,30 Cent vergütet. Das stand schon vor der Benzinpreiserhöhung in keinem gesunden Verhältnis zueinander, aber ich habe es so akzeptiert. Jetzt, wo die Preise ins Utopische steigen, ist es für mich fast unmöglich, kostendeckend meine Arbeit zu verrichten. Mein Chef stellt die Ohren auf Durchzug und äußert sich überhaupt nicht zu meiner prekären Lage.
Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?
2 Antworten
Es gibt keinen Anspruch auf Vergütung von Reisekosten irgendwelcher Art, wenn dies nicht verbindlich durch Deinen Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Reisekostenrichtline geregelt ist. Das Risiko von Kostensteigerungen ist alleine Deins, solange sich nicht die Regeln für Erstattungen von Reisekosten ändern.
Die einzige Möglichkeit für Dich besteht darin, das vorwiegend für dienstliche Fahrten genutzte, private Fahrzeug mit den tatsächlichen Kosten für den dienstlichen Anteil zu veranschlagen und davon die Erstattungen abzuziehen. Der Restbetrag wäre dann steuerlich als Werbungskosten anzusetzen. Das wird auch nicht wesentlich die Kosten decken, zumindest aber eine zusätzliche Steuererstattung generieren.
Ansonsten kannst Du natürlich für den Zweck des Besuchs von Klienten einen möglichst energieeffizienten Pkw anschaffen, der auf geringe Betriebskosten für diese Kurzstrecken optimiert ist. Elektrofahrzeuge bieten sich hier an, solange es noch eine Förderung gibt.
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