Ist meine Einarbeitung in einem anderem Standort als Dienstreise zu sehen?
Guten Tag,
ich wurde für eine Stelle in Stuttgart eingestellt. Ich habe die Einarbeitung (09/15-06/16) in Aachen gemacht. Ich bin für die Stelle am 01/06/16 nach Stuttgart umgezogen.
Ist meine Einarbeitung als Dienstreise in der Steuererklärung anzugeben? Besten Dank im Voraus!
2 Antworten
Was steht bezüglich der Einarbeitungsphase in Deinem Arbeitsvertrag? Wurde Dein Aufenthalt in Aachen in besonderer Weise vergütet?
Dienstreise ist es nur dann, wenn Dein Arbeitgeber diese Reise so auch angeordnet hat. Keine Dienstreise ist es, wenn Du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast erst nach der Einweisungszeit umzuziehen.
Allerdings ist Dein Umzug immer aus beruflichen Gründen bedingt und somit kannst Du vom Arbeitgeber nicht ersetzte Umzugskosten selbst in Deiner Steuererklärung deklarieren.
Die Entscheidenden Angaben fehlen in Deiner Frage.
Wo hast Du denn während Deiner Einarbeitungszeit gewohnt?
Natürlich sind die Reisekosten zum Ort der Einarbeitung Werbungskosten. Abzüglich der Erstattung durch den Arbeitgeber.
Also hast Du die Fahrkarten bekommen? Oder Kilometergeld? Oder gar nichts?
Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand (Spesen)?
Oder wurde in dem Seminar, oder der Einarbeitung ein Mittagessen gegeben?Alles was es nicht gab, sind Werbungskosten.