witwenrente aus spanien und deutschland ist das legal?
Mein Mann ist in Spanien mit 55 Jahren gestorben. Hat auch in Spanien 7 Jahre zuletzt gearbeitet und auch Renrenbeiträge gezahlt, ist auch in Spanien gestorben. Bekomme ich jetzt 2 witwenrenten, eine aus Spanien und eine aus Deutschland. ??Mein Mann hat in deutschland 30 Jahre eingezahlt und in Spanien 7 Jahre. Vielen Dank für eine Antwort.
3 Antworten
Die Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung wird wohl gezahlt werden können. Zu dem Sozialsystem und der Hinterbliebenenversorgung in Spanien kann ich leider keine Auskünfte erteilen. Hier noch ein Link zur DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/07_rente_an_hinterbliebene_node.html
Zwischen allen EU Ländern und einigen anderen Länder gelten Sozialversicherungsabkommen.
Für Spanien heißt das, Du kannst Dich mit allen Rentenunterlagen an die deutsche Rentenversicherung wenden und die werden auch dafür sorgen, dass Du auch die Rentenansprüche aus Spanien gewährt bekommst.
Ob es in Spanien nach 7 Jahren Beitragszeit eine Witwenrente gibt, mußt Du bei der spanischen Rentenversicherung erfragen. Allerdings sehe ich keine Probleme gleich 2 Witwenrenten zu kassieren. Die beziehen sich ja immer nur auf den Zeitraum für den eingezahlt wurde. Eine Überschneidung gibt es da nicht. Allerdings gibt es bei der deutschen Witwenrente die Anrechnung anderweitiger Einkünfte:
Such am besten eine Rentenberatung auf. Nur die können bei diesem komplizierten Thema zuverlässig Auskünfte erteilen.