Insolvenzgeld und Lohn vom insolventen Arbeitgeber?
Mein Arbeitgeber hat im Jahr 2015 Insolvenz angemeldet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 01.11.2015.
In den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung habe ich kein Gehalt bekommen, sondern durch eine Bank vorfinanziertes Insolvenzgeld. Um dieses vorfinanzierte Insolvenzgeld zu bekommen habe ich meine Ansprüche auf das Insolvenzgeld, welches von der Agentur für Arbeit erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ausgezahlt wird an die vorfinanzierende Bank abgetreten. Als Grundlage zur Bestimmung der Höhe des Insolvenzgeldes sind vom Lohnbüro / vorläufigen Insolvenzverwalter die Lohnabrechnungen ganz normal (mit Brutto und Netto) weitergeführt worden und der schlußendliche Nettobetrag durch die vorfinanzierende Bank an mich ausgezahlt worden.
Ca. ein halbes Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekam ich einen Leistungsbescheid vom Arbeitsamt über die Höhe des gezahlten Insolvenzgeldes, die Höhe stimmt mit dem Nettobetrag der letzten drei Lohnabrechnungen überein. Soweit sogut.
Nun habe ich vor einiger Zeit sämtliche Lohnunterlagen bei unser Gemeinde eingereicht um die höhe des Elternbeitrages zum Kindergarten berechnen zu lassen.
Die Gemeinde rechnet jetzt allerdings wie folgt:
Lohn von 01/15 - 10/15 der insolventen Firma nach vorliegenden Lohnabrechnungen
+ Insolvenzgeld 08/15 - 10/15 nach Leistungsbescheid Arbeitsamt
+ Lohn 11/15 - 12/15 neue Firma nach vorliegenden Lohnabrechnungen
Hier bin ich jedoch der Meinung, dass der Lohn der Insolventen Firma nur von 01/15 - 07/15 angerechnet werden darf, da mir in den Monaten 08/15 – 10/15 zwar Lohn zugestanden hat, dieser aber von der insolventen Firma nicht gezahlt worden ist, sondern ersatzweise Insolvenzgeld.
P.S. laut Einkommensteuerbescheid habe ich in den Monaten 08/15 – 10/15 nicht gearbeitet aber Lohnersatzleistungen bezogen. Was ich auch als korrekt ansehe.
Welche Nachweise muss ich hier noch vorlegen damit die Gemeinde davon überzeugt ist, dass ich von meinem zahlungsunfähigen / insolventen Arbeitgeber in der Zeit 08/15 – 10/15 keinen Lohn bezogen habe.
Der Gemeinde vorliegende Unterlagen:
Einkommensteuerbescheid 2015
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 01/15 – 07/15
Lohnabrechnungen der insolventen Firma 07/15, 08/15, 09/15, 10/15, 11/15 welche nur eine Korrektur für 10/15 beinhaltet.
Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Insolvenzgeld 08/15 – 10/15
zum Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt der Monate 08/15 – 10/15 (Insolvenzgeld Vorfinanzierung / Insolvenzgeldabtretung)
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 11/15 – 12/15
Lohnabrechnung der neuen Firma 11/15, 12/15
1 Antwort
Ich denke mal das ist ein Versehen. Die haben das nicht verstanden, das das Insolvenzgeld von der Arb-Agentur eine Lohnersatzleistung war und einfach alles addiert.
Es muss halt nur der Abrechnungszeitraum bei der insolventen Firma angerechnet werden, wo auch gezahlt wurde. Der Nachweis ergibt sich ja aus dem EST-Bescheid und der dort angerechneten Lohnersatzleistung. Die muss halt einfach vom der Lohnabrechnung von 01/15 - 10/15 subtrahiert werden. Dann würden die Beträge passen.
Gut dann würde ich mit dem Gemeindedirektor als Vorgesetzen sprechen und das erörtern. Wenn das auch nichts bringt, ginge das zum Anwalt.
Es ist halt kein direkter Nachweis da, das der Lohn nicht gezahlt wurde. Aber Insolvenausfallgeld bekommt man doch nur, wenn wg. Insolvenz kein Lohn gezahlt wird.
Ich habe auch gedacht das es ein Versehen ist, und bin persönlich bei der Gemeinde gewesen um die Sachbearbeiterin darauf hinzuweisen.
Daraufhin habe ich nur als Antwort bekommen:" Auch steuerfreie Leistungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen."
Daraufhin habe ich mich an einen Steuerberater gewannt, der so auf das ziemlich gleiche Ergebnis gekommen ist wie ich. Aber auch er ist bei der Sachbearbeiterin wiederum mir der Aussage: "Auch steuerfreie Leistungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen." ABGEBLITZT.
Daraufhin hat der Steuerberater für mich einen Widerspruch formuliert und an die Gemeinde gesandt.
Dieser Widerspruch ist jetzt abgelehnt worden mit der Begründung er sei zwar zulässig aber nicht begründet.
Ich hatte eigentlich gedacht das sich ab dem Widerspruch evtl ein anderer Sachbearbeiter darum kümmert, aber dieses ist wohl bei unserer Gemeinde nicht der fall.