Wie Anlage V ausfüllen für AirBnB?
Guten Abend,
wenn ich verreise, biete ich ab und zu wochenweise meine gemietete Wohnung auf AirBnB an. Nun möchte ich es richtig bei der Steuer angeben und suche nach einem einfachen Guide, um die Anlage V auszufüllen.
Wie fülle ich die Anlage V aus und wie verhält es sich mit der UmSt?
Meine Gegebenheiten sind die folgenden:
- gemietete Wohnung, kein Eigentum
- gelentliche "private" Untervermietung
- Freiberufler / Selbstständig
- UmSt pflichtig
- Möchte die Mieteinnahmen mit den Mietausgaben (Miete + gesamte Nebenkosten) verrechnen
Herzlichen Dank!!!
2 Antworten
Die Anlage V ist richtig für Dich.
Nehmen wir an, Du vermietest 15 Wochen pro Jahr, dann gibst Du darin Deine Einnahmen an und 15/52 Deiner Kosten für die Wohnung, also Miete, Strom, Nebenkosten, Internet (wenn die Mieter es nutzen dürfen) usw.
Umsatzsteuer fällt an, aber eben auch etwas Vorsteuerabzug aus den Kosten
Oder ist es die einfachste Lösung gegenüber der UmSt Problematik es so zu betrachten, dass ich trotz meiner freiberuflichen Tätigkeit lediglich eine private Untervermietung anbiete und einfach Einnahmen - Ausgaben = Zeile 31 mache und damit hat es sich? Es sind doch eigentlich zwei getrennte Bereiche, was ich berfulich mache und was privat, richtig?
Du gibst alle Mieteinnahmen an und kannst die Kosten, bezogen auf die Vermietungszeiten, abziehen.
Da Du kurzfristig vermietest und mit allem, was Du tust, umsatzsteuerlicher Unternehmer bist, musst Du die USt aus der Miete abführen und kannst die VSt aus den Kosten abziehen, soweit die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Okey okey, ich glaube ich habe es ein bisschen besser Verstanden. Funktioniert es dann so, dass ich die Miteinnahmen - anteilige Kosten auf Vermietungszeiten = Einkünfte in Zeile 31 eintrage und die Kostenaufstellung dann mit ans FA schicke?
Wie läuft es mit der UmSt? Die Mieteinnahmen von AirBnb haben ja irgendwie UmSt drin. Wie und wo muss ich da was angeben?
Vielen herzlichen Dank!
Aus einer AirBnb Vermietung werden mir beispielsweise 336,54€ überwiesen. Darin enthalten sind 49€ Reinigungsgebühr und bereits der Abzug von 12,46€ Servicegebühr (10,47€ + 1,99€ MwSt.). Ich kann eine Rechnung über die Servicegeühr mit MwSt herunterladen. Wie verfahre ich damit?
Nein. Du musst die Anlage V schon vollständig ausfüllen, nur die Mieteinnahmen eintragen und das Finanzamt den Rest erledigen lassen wird eher nicht funktionieren. Erläutern müsstest Du, wie Du die (auf die Vermietungszeiten bezogenen, anteiligen) Kosten ermittelt hast.
Für die Umsatzsteuer muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Meine Empfehlung, da hier doch alle Grundkenntnisse zu fehlen scheinen: Für das Erstjahr einen Steuerberater beauftragen.
Er schrieb, dass er als Freiberufler bereits umsatzsteuerpflichtig ist. Habe ich auch zuerst überlesen und meinen Beitrag korrigiert...