¿Darf eine Firma eine Wohnung mieten und uns (nicht mitarbeiter) da wohnen mit Vermieter Erlaubnis?
Eine ausländische Firma möchte eine Wohnung in Berlin mieten. Sie bieten mir und mein Partner an, dort zu umsonst zu wohnen, wenn ich mich um das Haus kümmere. ¿Gibt es so was wie Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit?
3 Antworten
Grundsätzlich ist es möglich, einen Mietvertrag abzuschließen, der dem Mieter Mietfreiheit gegen die Übernahme besonderer Pflichten gewährt. Ein solcher Vertrag sollte aber unbedingt detailliert schriftlich abgefasst werden, die Wirksamkeit der entsprechenden Klauseln sollte ein Anwalt prüfen.
Vorn Formulierungen wie "Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit" würde in solchen Konstellationen aber unbedingt Abstand nehmen.
Die rechtssichere Formulierung einer solchen Klausel würde ich einem ausgebildeten Juristen überlassen. Hinsichtlich der ebenfalls nicht ganz unbedeutenden steuerrechtlichen Fragen solltet ihr den Rat eines Steuerberaters einholen. Wir können und dürfen keine Beratung im Einzelfall vornehmen, und die Formulierung eines solchen durchaus komplexen Vertrages geht deutlich über einen privaten Rat eines Laien hinaus und ist hier im Forum nicht abbildbar.
Eine "Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit" suggeriert aber einen fehlenden Rechtsbindungswillen. Das dürfte im Regelfall zwar stärker den Vermieter belasten, aber möglicherweise nutzt der das irgendwann als Grundlage, euch ohne jegliche Frist vor die Tür zu setzen. In jedem Fall bietet eine solche Klausel jede Menge Potential für eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit des Vertrages und umfangreiche Rechtsstreitigkeiten.
Das ist kein "umsonst" Wohnen, sondern eine Form der Bezahlung für Hausmeisterdienste.
Hol Dir lieber einmal Informationen zur steuerlichen Situation von fachkundiger Seite ein. Nicht, dass Du eines Tages von einer Steuernachforderung in gigantischer Höhe überrascht wirst.
Gibt es , als "Hausmeister" oder "Wache" sind nur die BK zu bezahlen.
Danke. Welche Formulierungen wäre dann richtig?