hier haftet der Verkäufer, der sich wohl mit dem Zustelldienst in Verbindung tritt in Sachen Haftung. Der Käufer bleibt hier aussen vor.

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Andere

vermutlich nicht nur von einer Stelle, sondern von einem Bau-Ingenieur oder Architekten und von einem Anwalt. Auch ein Gutachter könnte möglich sein.

Ein Anwalt hat nicht zwingend Verständnis in Sachen Bau, sondern bei den juristischen Themen.

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  • die 20h-Grenze musst du beachten während des Semesters
  • bei der GKV wirst du ab 450 Euro einen kleinen Zusatzbeitrag zahlen müssen
  • bei der PKV hat das keine Auswirkung
  • in den Semesterferien kannst du soviel arbeiten wie du willst
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zur Bank gehen und den Fehler melden. Die Bank kann anhand von Protokollen an Automaten wie auch am Geldbestand desselben feststellen, dass hier ein Fehler passiert ist.

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ich kann mir nur sehr wenige Fälle vorstellen, in denen der Arbeitgeber hier in Haftung genommen werden könnte.

Wenn man Gelder mitnimmt - was ja eher die Ausnahme sein wird - dann sollte auch über den Schadensfall nachgedacht werden.

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wenn die Reise rein beruflich bedingt ist, ja. Das gilt es nachzuweisen. Wenn du reist, dabei nebenbei den Blog erstellst/ pflegst, dann ist die Reise nur nebenbei beruflich bedingt, nicht zu 100%. Und dann wird es Abzüge geben.

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ich denke, das wird nicht gehen. In Sachen Pkw und berufliche Nutzung gibt es Grenzen bei ab 10% bzw. ab 50% beruflicher Nutzung. Bei dir sieht es nach weniger als 10% aus. Damit ist der Pkw rein privat und du kannst jeden km, den du beruflich fährst, mit 30 Cent ansetzen.

Lies mal hier:

http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/geschaeftsausstattung/firmenwagen/

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