hier haftet der Verkäufer, der sich wohl mit dem Zustelldienst in Verbindung tritt in Sachen Haftung. Der Käufer bleibt hier aussen vor.
vermutlich nicht nur von einer Stelle, sondern von einem Bau-Ingenieur oder Architekten und von einem Anwalt. Auch ein Gutachter könnte möglich sein.
Ein Anwalt hat nicht zwingend Verständnis in Sachen Bau, sondern bei den juristischen Themen.
- die 20h-Grenze musst du beachten während des Semesters
- bei der GKV wirst du ab 450 Euro einen kleinen Zusatzbeitrag zahlen müssen
- bei der PKV hat das keine Auswirkung
- in den Semesterferien kannst du soviel arbeiten wie du willst
zur Bank gehen und den Fehler melden. Die Bank kann anhand von Protokollen an Automaten wie auch am Geldbestand desselben feststellen, dass hier ein Fehler passiert ist.
ich kann mir nur sehr wenige Fälle vorstellen, in denen der Arbeitgeber hier in Haftung genommen werden könnte.
Wenn man Gelder mitnimmt - was ja eher die Ausnahme sein wird - dann sollte auch über den Schadensfall nachgedacht werden.
wenn die Reise rein beruflich bedingt ist, ja. Das gilt es nachzuweisen. Wenn du reist, dabei nebenbei den Blog erstellst/ pflegst, dann ist die Reise nur nebenbei beruflich bedingt, nicht zu 100%. Und dann wird es Abzüge geben.
ich denke, das wird nicht gehen. In Sachen Pkw und berufliche Nutzung gibt es Grenzen bei ab 10% bzw. ab 50% beruflicher Nutzung. Bei dir sieht es nach weniger als 10% aus. Damit ist der Pkw rein privat und du kannst jeden km, den du beruflich fährst, mit 30 Cent ansetzen.
Lies mal hier:
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/geschaeftsausstattung/firmenwagen/