Als nebenberuflicher Selbstständiger aufs eigene Gehalt verzichten, weil zu geringer Umsatz?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbständige haben kein Gehalt.

Sie machen Gewinn, oder Verlust. Sie können Entnahmen aus ihrem Unternehmen vornehmen, wenn sie Geld auf dem Konto, oder in der Kasse haben.

Der Gewinn ist das Einkommen. Dieses wird angerechnet, egal, ob es privat verbraucht wird, oder nicht.

Aber man kann ja überschüssiges Geld z. B. für Wareneinäufe verwenden und so den Gewinn mindern.

Oder auch für Anschaffungen, die man sofort abschreiben kann. GWG zum Beispiel, oder sein diesem Jahr auch der Kauf eines Computers, selbst wenn es kein GWG ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Brun4ik 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 11:39

Damit ich das nochmal verstehe, ich als Geschäftsführer zahle mir kein monatliches Gehalt wie man es sonst kennt. Ich kann mir monatlich einen festen Betrag auszahlen lassen, aber ich kann es auch sein lassen.

Der IV kann also den fiktiven Pfändbaren Teil an Höhe des Gewinnes errechnen, ob ich den Gewinn tatsächlich erzielt habe oder nicht, spielt für den IV keine Rolle?

Dann wäre es doch schlauer, das Geschäft im Hintergrund als Hobby aufzubauen und nach der Insolvenz offiziell als Gewerbe anmelden und dann anfangen Umsätze zu generieren.

wfwbinder  29.06.2021, 11:58
@Brun4ik
ich als Geschäftsführer zahle mir kein monatliches Gehalt wie man es sonst kennt.

Du bist der Unternehmer, nicht ein angestellter Geschäftsführer. Du hast keinen Anstellungsvertrag. Du bist Betriebsinhaber.

Etwas anderes wäre es, wenn Dein unternehmen z. B. eine UG/GmbH wäre.

Der IV kann also den fiktiven Pfändbaren Teil an Höhe des Gewinnes errechnen, ob ich den Gewinn tatsächlich erzielt habe oder nicht, spielt für den IV keine Rolle?

Wenn man einen Gewinn errechnen kann, dann hast Du ihn auch gehabt. Einzige Ausnahme, Du hast von den Einnahmen etwas gekauft, bei dem man die Anschaffungskosten nicht sofort in voller Höhe abziehen kann.

Dann hast Du zwar einen Gewinn, aber kein Geld.

Dann wäre es doch schlauer, das Geschäft im Hintergrund als Hobby aufzubauen

Was verstehst Du denn darunter? Das könnte man Dir als Schwarzarbeit auslegen.

Brun4ik 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 12:55
@wfwbinder

Könnten wir vielleicht privat schreiben?

Es gibt kein Gehalt. Man kann nicht mit sich selbst Verträge schließen und sich daher auch nicht selbst einstellen.


Brun4ik 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 23:35

Kann man sich den theoretisch ein Gehalt zahlen, wenn man möchte und könnte?

Eifelia  26.06.2021, 00:12
@Brun4ik

Nein. Man entnimmt einfach Geld aus dem Unternehmen, mit Gehalt hat das nichts zu tun. Schon mal über ein Existenzgründerseminar nachgedacht?

Brun4ik 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 00:19
@Eifelia

Werde ich in Erwägung ziehen, Danke.

Brun4ik 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 00:26
@Eifelia

Würde das nicht auch auf mich zu treffen?

"Bei einem selbständigen Nebengewerbe in der Insolvenz ist das fiktive Nettoeinkommen zu berechnen, dass ein Arbeitnehmer bei gleicher Stundenzahl erzielen kann. Aus diesem fiktiven Nettoeinkommen ist zusammen mit den hauptberuflichen Einkünften das abzuführende pfändbare Einkommen zu berechnen."

Eifelia  26.06.2021, 00:32
@Brun4ik

Ja, aber was hat das mit Gehaltszahlungen zu tun?

Brun4ik 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 00:38
@Eifelia

Ob der IV das so durchsetzen könnte, wenn ich mir von vorne rein nichts auszahlen möchte, ob er es dann trotzdem einfordert durch seine fiktive Berechnung.

Eifelia  26.06.2021, 11:29
@Brun4ik

Wenn der Gewerbebetrieb einen Gewinn erzielt, dann IST das Einkommen, völlig egal, ob der Gewinn auf dem Geschöftskonto herumdümpelt oder auf ein privat genutztes Konto umgebucht wird.

Brun4ik 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 11:42
@Eifelia

Vielen Dank, jetzt bin ich schlauer 😄

ein nebenberuflich Selbständiger Einzelunternehmer hat kein Gehalt.

er versteuert den Gewinn