Als nebenberuflicher Selbstständiger aufs eigene Gehalt verzichten, weil zu geringer Umsatz?
Hallo Community,
ich spiele mit dem Gedanken mich mit einem Onlineshop in naher Zukunft nebenberuflich selbstständig zu machen. Da man seit dem ersten Tag nicht davon leben kann, behält man seinen Vollzeitjob und arbeitet nebenbei an seiner Selbstständigkeit.
Ich bin in der Verbraucherinsolvenz, habe einen unbefristeten Vollzeitjob wo auch die pfändbaren Erträge an den IV abgeführt werden.
Ich habe mich schon über einige Sachen informiert, aber zu einem Punkt finde ich keine Antwort.
Kann ich als nebenberuflich Selbstständiger auf eigene Gehaltszahlung (vorerst) verzichten. Oder kann der IV den pfändbaren Teil ermitteln, auch wenn ich mir kein eigenes Gehalt auszahle und das Geld lieber in die Firma investiere?
Danke vorab.
3 Antworten
Selbständige haben kein Gehalt.
Sie machen Gewinn, oder Verlust. Sie können Entnahmen aus ihrem Unternehmen vornehmen, wenn sie Geld auf dem Konto, oder in der Kasse haben.
Der Gewinn ist das Einkommen. Dieses wird angerechnet, egal, ob es privat verbraucht wird, oder nicht.
Aber man kann ja überschüssiges Geld z. B. für Wareneinäufe verwenden und so den Gewinn mindern.
Oder auch für Anschaffungen, die man sofort abschreiben kann. GWG zum Beispiel, oder sein diesem Jahr auch der Kauf eines Computers, selbst wenn es kein GWG ist.
ich als Geschäftsführer zahle mir kein monatliches Gehalt wie man es sonst kennt.
Du bist der Unternehmer, nicht ein angestellter Geschäftsführer. Du hast keinen Anstellungsvertrag. Du bist Betriebsinhaber.
Etwas anderes wäre es, wenn Dein unternehmen z. B. eine UG/GmbH wäre.
Der IV kann also den fiktiven Pfändbaren Teil an Höhe des Gewinnes errechnen, ob ich den Gewinn tatsächlich erzielt habe oder nicht, spielt für den IV keine Rolle?
Wenn man einen Gewinn errechnen kann, dann hast Du ihn auch gehabt. Einzige Ausnahme, Du hast von den Einnahmen etwas gekauft, bei dem man die Anschaffungskosten nicht sofort in voller Höhe abziehen kann.
Dann hast Du zwar einen Gewinn, aber kein Geld.
Dann wäre es doch schlauer, das Geschäft im Hintergrund als Hobby aufzubauen
Was verstehst Du denn darunter? Das könnte man Dir als Schwarzarbeit auslegen.
Es gibt kein Gehalt. Man kann nicht mit sich selbst Verträge schließen und sich daher auch nicht selbst einstellen.
Kann man sich den theoretisch ein Gehalt zahlen, wenn man möchte und könnte?
Würde das nicht auch auf mich zu treffen?
"Bei einem selbständigen Nebengewerbe in der Insolvenz ist das fiktive Nettoeinkommen zu berechnen, dass ein Arbeitnehmer bei gleicher Stundenzahl erzielen kann. Aus diesem fiktiven Nettoeinkommen ist zusammen mit den hauptberuflichen Einkünften das abzuführende pfändbare Einkommen zu berechnen."
ein nebenberuflich Selbständiger Einzelunternehmer hat kein Gehalt.
er versteuert den Gewinn
Damit ich das nochmal verstehe, ich als Geschäftsführer zahle mir kein monatliches Gehalt wie man es sonst kennt. Ich kann mir monatlich einen festen Betrag auszahlen lassen, aber ich kann es auch sein lassen.
Der IV kann also den fiktiven Pfändbaren Teil an Höhe des Gewinnes errechnen, ob ich den Gewinn tatsächlich erzielt habe oder nicht, spielt für den IV keine Rolle?
Dann wäre es doch schlauer, das Geschäft im Hintergrund als Hobby aufzubauen und nach der Insolvenz offiziell als Gewerbe anmelden und dann anfangen Umsätze zu generieren.